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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „berufliche Abwesenheit“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.06.2023
- 64 S 280/22 -

Zustimmung zur Untervermietung wegen mehrmonatiger Workation setzt Darlegung der konkreten Pläne voraus

Angabe des Aufenthaltsorts und Zeitpunkt der Rückkehr

Eine mehrmonatige Workation kann einen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung eines Teiles der Wohnung gemäß § 553 Abs. 1 BGB begründen, wenn er seine Pläne konkret darlegt. So muss angegeben werden, wo er sich aufhalten will und wann bzw. unter welchen Umständen er zurückkommen will. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gegen seine Vermieterin auf Zahlung von Schadensersatz wegen der verweigerten Zustimmung zur Untervermietung eines Teiles seiner Wohnung. Der Mieter plante eine mehrmonatige Workation, gab aber nicht an, wohin er reisen wird und wann bzw. unter welchen Umständen er plant zurückzukommen. Da der Mieter in der Vergangenheit versucht hatte, seine Wohnung hinter dem Rücken der Vermieterin für mehr als das Doppelte der Vertragsmiete unterzuvermieten, war die Vermieterin misstrauisch. Sie hielt die Angaben des Mieters für zu pauschal und... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 22.01.2020
- 3 C 234/19 -

Für Untermieterlaubnis ist Vorlage eines Nachweises über Haft­pflicht­versicherung des Untermieters nicht erforderlich

Informationen über Name, aktuelle Wohnanschrift und berufliche Tätigkeit ausreichend

Ein Vermieter darf seine Erlaubnis zur Untervermietung nicht davon abhängig machen, dass ein Nachweis über das Bestehen einer Haft­pflicht­versicherung des Untermieters vorgelegt wird. Ausreichend sind vielmehr die Informationen über sein Name, seine aktuelle Wohnanschrift und seine berufliche Tätigkeit. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen eines berufsbedingten Auslandsaufenthalts von August 2019 bis August 2020 wollte eine Mieterin ein Zimmer ihrer Wohnung in Berlin untervermieten. Sie teilte ihrer Vermieterin den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum und die berufliche Tätigkeit des potentiellen Untermieters mit und bat um Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.03.2021
- 12 ZB 19.369 -

Zeitweise Vermietung der Wohnung während beruflicher Abwesenheit stellt genehmigungsfähige Zweckentfremdung dar

Vorliegen einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung nicht Voraussetzung

Die zweitweise Vermietung der Wohnung während der beruflichen Abwesenheit stellt eine genehmigungsfähige Zweckentfremdung dar. Das Vorliegen einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung beim Wohnungsinhaber ist nicht erforderlich. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Stewardess war Eigentümerin einer Zwei-Zimmer-Maisonette-Wohnung in München. Während ihrer beruflichen Abwesenheit vermietete sie die Wohnung über airbnb. Im Jahr 2016 vermietete sich die Wohnung an 93 Tagen, im Jahr 2017 an 58 Tagen. Nachdem die Stadt München davon erfuhr, ordnete sie im Juli 2017 die unverzügliche Beendigung der Nutzung... Lesen Sie mehr