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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Benutzungszwang“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2008
- Vf.4-VII-06 -
Kein genereller Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser
Rechtsstaatsprinzip verletzt
Wenn eine gemeindliche Satzung zur Beseitigung des Niederschlagswassers den Anschluss an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung anordnet ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls gegeben sind, ist das Rechtsstaatsprinzip verletzt. Das gilt jedenfalls soweit sich ein Anschluss- und Benutzungszwang auf Wasser erstreckt, das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließt. Dies hat der Bayerischer Verfassungsgerichtshof entschieden.
Die Gemeinde Mengkofen (Landkreis Dingolfing-Landau) verpflichtete in ihrer Entwässerungssatzung die Grundstückseigentümer, das gesamte auf dem jeweiligen Grundstück anfallende Schmutzwasser in die Schmutzwasserkanäle einzuleiten und die Oberflächenentwässerung an die Regenwasserkanäle anzuschließen. Die Frage der Rechtmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs auch hinsichtlich des Niederschlagswassers war Gegenstand einer Popularklage, über die der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu entscheiden hatte.Die Antragsteller sahen in dem ausnahmslos gegebenen Anschluss- und Benutzungszwang einen Verstoß gegen ihr Eigentumsrecht,... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.10.2008
- 4 ZB 08.483 -
Anschlusszwang an öffentliche Kanalisation auch bei hohen Anschlusskosten regelmäßig zumutbar
Nach der Gemeindeordnung können die Gemeinden in ihren Entwässerungssatzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsehen. Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation dient der Sauberkeit des Grundwassers und damit dem Interesse der Allgemeinheit, namentlich der Volksgesundheit. Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist auch bei relativ hohen Anschlusskosten regelmäßig zumutbar.
In einem gegen die Stadt Burgkunstadt gerichteten Klageverfahren begehrte die Klägerin eine Befreiung vom Anschlusszwang. Ihr bereits 1996 genehmigtes Einfamilienhaus werde durch eine sog. Schilfkläranlage auf dem Grundstück ausreichend entsorgt. Durch den geforderten Anschluss entstünden ihr zudem unverhältnismäßig hohe Kosten.Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 30.09.2008
- 1 A 2/08 -
Kein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang für die Verwertung von Bioabfällen
Berufung der Stadt St. Wendel erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat auf die Berufung der Stadt St. Wendel entschieden, dass die saarländischen Gemeinden nicht verpflichtet sind, dem Entsorgungsverband Saar die in ihrem Gebiet anfallenden Bioabfälle zur Verwertung zu überlassen, wenn sie hinsichtlich des Einsammelns, des Beförderns und der Verwertung der Bioabfälle aus dem Entsorgungsverband ausscheiden.
Die Stadt St. Wendel war mit Wirkung ab dem 1.1.2000 hinsichtlich des Einsammelns und Beförderns von Restmüll und Bioabfällen aus dem Entsorgungsverband ausgeschieden und hatte diesem im Jahr 2005 mitgeteilt, dass sie die von ihr eingesammelten Bioabfälle ab 2006 nicht mehr anliefern, sondern selbst einer Verwertung zuführen werde. Der beklagte Verband widersprach diesem Vorhaben und... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2006
- BVerwG 8 C 13.05 -
Anschluss- und Benutzungszwang bei Fernwärme zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Satzung einer Gemeinde über die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes mit Bundes- und Europarecht vereinbar ist.
Die beklagte Kommune betreibt seit mehreren Jahrzehnten in Teilen ihres Stadtgebietes eine öffentliche Fernwärmeversorgung, für die sie durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang angeordnet hat. Zweck der Satzung ist der Schutz der Luft und des Klimas als natürliche Grundlagen des Lebens. Zu diesem Ziel soll die Fernwärmeversorgung mittels Kraft-Wärme-Kopplung einen Beitrag leisten.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 29.08.2005
- 14 K 2817/04 -
Anschluss- und Benutzungszwang: Jeder braucht die blaue Tonne
In jedem privaten Haushalt fällt Papier an, das über die kommunale Abfallentsorgung zu beseitigen ist. Das sind die Kernaussagen eines kürzlich ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Arnsberg in einem gegen den Bürgermeister der Stadt Werl gerichteten Verfahren.
Geklagt hatte der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstückes. Er hatte sich vergeblich gegen seine Verpflichtung gewandt, auf dem Grundstück eine Papiertonne (Abfallbehälter mit blauem Deckel) vorhalten zu müssen.In der Sprache der Juristen ging es um eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt... Lesen Sie mehr
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