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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bekannte“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2018
- I-1 U 59/17 -

Foto des Unfallverursachers mit beschädigtem Fahrzeug trotz abgestrittener Bekanntschaft mit Unfallgeschädigtem spricht für Unfallmanipulation

Weitere Indizien für Unfallmanipulation: Beschädigung eines hochpreisigen Fahrzeugs, fiktive Schadensabrechnung, Präsentation einer klaren Haftungslage

Zeigt ein Facebook-Post vor einem Verkehrsunfall den Unfallverursacher mit dem beschädigten Fahrzeug, so spricht dies für eine Unfallmanipulation, wenn der Unfallverursacher eine Bekanntschaft mit dem Unfallgeschädigten abstreitet, ohne zugleich die Herkunft des Fotos erklären zu können. Weitere Indizien für eine Unfallmanipulation sind die Beschädigung eines hochpreisigen Fahrzeugs, die fiktive Schadensabrechnung und die Präsentation einer klaren Haftungslage bei gleichzeitigen vagen Angaben zum Unfallhergang. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Februar 2015 kam es auf der Zufahrt zu einer Autobahn zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Porsche Panamera und einem VW Golf. Der Unfallverursacher gab an, den Porsche übersehen und ihm daher die Vorfahrt genommen zu haben. Die weiteren Angaben zum Unfallhergang blieben aber vage. Der Eigentümer des Porsche verlangte von der Haftpflichtversicherung des Golf-Fahrers Schadensersatz auf Basis einer fiktiven Schadensabrechnung. Nachdem jedoch die Haftpflichtversicherung von einem Foto auf Facebook erfuhr, welches ihren Versicherungsnehmers mit dem beschädigten Fahrzeug zeigte und vor dem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2013
- 1 S 733/13 -

Kosten für nicht vorsätzlich ausgelösten Polizeieinsatz dürfen nicht in Rechnung gestellt werden

Versender eines als Paketbombe verdächtigten "Scherzpakets" muss Polizeieinsatz nicht bezahlen

Der Versender eines "Scherzpakets", das im Mai 2011 von der Landespolizei als Paketbombe verdächtigt wurde, muss den Polizeieinsatz nicht bezahlen, weil er ihn glaubhaft für nicht möglich gehalten hat. Denn der in der Gebührenverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg festgelegte Gebührentatbestand für die missbräuchliche Veranlassung von Polizeieinsätzen erfordert zumindest ein bedingt vorsätzliches Handeln; Fahrlässigkeit genügt nicht. Der Verordnungsgeber kann den Gebührentatbestand aber entsprechend erweitern. Dies hat der Verwaltungs­gerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Damit blieb die Berufung des Landes Baden-Württemberg (Beklagter) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) erfolglos, das den Gebührenbescheid auf die Klage des Paketversenders (Kläger) aufgehoben hatte.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 20.05.2011 ging bei einer Firma ein Paket mit einem außen angebrachten, an eine Mitarbeiterin persönlich adressierten Begleitschreiben ein. Dieses enthielt den Briefkopf einer arabischen Botschaft in Berlin, den Zusatz "Bill of Lading“, den Text "You receive important and secret documents best regards“ und eine Unterschrift... Lesen Sie mehr