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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beitragssatz“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 08.10.2019
- B 1 A 2/19 R -

Bildung von Rückstellungen für geschätzte künftige Verpflichtungen einer Krankenkasse wegen Kranken­kassen­schließungen unzulässig

Keine Rückstellung für Kassenschließungen ohne Umlagebescheid

Eine Krankenkasse darf in der Jahresrechnung Verpflichtungen wegen des Haftungsrisikos bei Schließung anderer Krankenkassen erst buchen, wenn der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hierfür eine Umlage durch Bescheid angefordert hat. Dies hat das Bundes­sozial­gerichts entschieden und die Revision der klagenden Betriebs­kranken­kasse gegen das klageabweisende Urteil des Bayerischen Landes­sozial­gerichts zurückgewiesen (Aktenzeichen B 1 A 2/19 R).

In dem hier vorliegenden Fall, buchte die Klägerin, eine bundesunmittelbare Betriebskrankenkasse, ab 2011 in ihren Jahresrechnungen Rückstellungen für ein selbst geschätztes Haftungsrisiko bei der Schließung anderer für Betriebsfremde geöffneter Betriebskrankenkassen (zum Beispiel 2015: 69,05 Millionen Euro; 2016: 65 Millionen Euro). Die beklagte Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesversicherungsamt, beanstandete dies und verpflichtete die Klägerin, die Rückstellungen in der Jahresrechnung 2017 auszubuchen. Das Landessozialgericht hat die dagegen erhobene Klage abgewiesen.Zu Recht, wie das Bundessozialgericht entschieden... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.07.2018
- 1 BvL 2/18 -

Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß

Beitragszahlung greift nicht unverhältnismäßig in Rechte der Betroffenen ein

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Beitragszahlung durch die Bezieher von Versorgungsbezügen in der gesetzliche Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung mit der Verfassung vereinbar ist. Sie stellt weder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar noch greift sie unverhältnismäßig in die Rechte der Betroffenen ein. Das Gericht wies damit eine Vorlage des Sozialgerichts hinsichtlich der Frage, ob die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als unzulässig zurück.

Für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung werden von versicherungspflichtig Beschäftigten und versicherungspflichtigen Rentnern unter anderem die mit der Rente vergleichbaren Einnahmen zugrunde gelegt. Von diesen sogenannten Versorgungsbezügen sind auch Renten der betrieblichen Altersversorgung umfasst. Durch das Gesetz zur Modernisierung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.11.2012
- 6 K 643/12.KO -

Erhebung einer Kurtaxe für Stadtteil Bad Bodendorf rechtmäßig

Bad Bodendorf ist nach Kurortegesetz ein Kur- und Erholungsort

Die Stadt Sinzig kann von der Eigentümerin eines Hotels und einer Residenz im Stadtteil Bad Bodendorf die Abführung einer Fremdenverkehrsabgabe B (so genannte Kurtaxe) nach der Anzahl der Übernachtungen in ihren Häusern verlangen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob die Klägerin Klage auf die Feststellung, dass sie zu einer Meldung ihrer Übernachtungsgäste ebenso wenig verpflichtet sei wie zur Einziehung einer Kurtaxe von den Gästen und Abführung der vereinnahmten Beträge an die Stadt. Diese unterhalte keine Einrichtungen, welche mit einer Kurkarte gegen Ermäßigung besucht werden könnten. Zudem liege der Fremdenverkehrsbeitragssatzung... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2011
- S 73 KR 2306/10 und S73 KR 15/11 -

SG Berlin: Zusatzbeiträge der DAK unwirksam

Krankenkasse verletzt Hinweispflicht auf Sonderkündigungsrecht

Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, muss sie ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder hinweisen. Ein im Kleingedruckten eines Informationsschreibens unter der Überschrift „Rechtsgrundlagen“ verstecktes Gesetzeszitat reicht als Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht nicht aus. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung besteht keine Pflicht zur Zahlung von Zusatzbeiträgen. Dies entschied das Sozialgericht Berlin.

Die beklagte DAK teilte den Klägern im Februar 2010 mit, dass ab Februar von allen Mitgliedern ein einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag von monatlich 8 Euro erhoben werde. Dieses Schreiben endete auf der ersten Seite „Mit freundlichem Gruß“. Ein Sonderkündigungsrecht fand auf dieser Seite keine Erwähnung. Auf der Rückseite befanden sich zwei Textblöcke. Der erste war überschrieben:... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22.06.2011
- S 73 KR 1635/10 -

SG Berlin: Zusatzbeiträge der City BKK unwirksam

Hinweis auf Kündigungsrecht bewusst im Kleingedruckten versteckt

Erhebt eine Krankenkasse – hier die City BKK – Zusatzbeiträge, muss sie ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder hinweisen. Ein im Kleingedruckten verstecktes Gesetzeszitat erfüllt die Hinweispflicht nicht. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung müssen Mitglieder keine Zusatzbeiträge zahlen. Die Krankenkasse muss bereits gezahlte Zusatzbeiträge erstatten. Dies entschied das Sozialgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall teilte die beklagte City BKK dem Kläger im März 2010 mit, dass ab April von allen Mitgliedern ein einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag von 8 Euro erhoben werde. Im Januar 2011 erhöhte sie den Beitrag auf 15 Euro. Auf der (vom Vorstand der Beklagten unterzeichneten) Vorderseite des Festsetzungsbescheides fand das Sonderkündigungsrecht keine Erwähnung. Auf der... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2010
- 6 A 10282/10.OVG, 6 A10283/10.OVG, 6 A 10284/10.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

Kein Verstoß gegen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch Beitragserhebung der IHK

Die Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Mitgliedsbeiträge der IHK Trier verstoßen weder gegen deutsches Verfassungsrecht noch gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Falls sind Mitglieder der IHK Trier. Ihre Klagen gegen die Kammerbeiträge wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidungen.Die Pflichtmitgliedschaft der Klägerinnen in der IHK Trier sowie die Beitragserhebung seien durch die den Kammern gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gerechtfertigt.... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 04.12.2008
- 1 KR 219/06 -

Gesetzliche Krankenversicherung. Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung

Auch wenn die Erhöhung zum Beginn der Mitgliedschaft erfolgt

Ein gesetzlich Krankenversicherter hat auch dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitragssatz mit Beginn seiner Mitgliedschaft erhöht wird. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Die 55-jährige Klägerin aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wechselte zum 1. April 2004 die gesetzliche Krankenkasse und wurde Mitglied einer Betriebskrankenkasse. Diese hob zum gleichen Zeitpunkt den Beitragssatz von 12,8 % auf 13,8 % an. Aufgrund dieser Erhöhung berief sich die Klägerin im Mai 2004 auf ihr Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkasse vertrat hingegen die Auffassung, dass... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.02.2008
- 1 BvR 2137/06 -

Betriebsrenten: Verdoppelung der Beitragslast seit 2004 ist zulässig

Rentner scheitern mit Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Krankenversicherung der Rentner wird unter anderem durch Beiträge finanziert, die der Versicherte zu tragen hat. Neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen insbesondere die der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge) der Beitragspflicht. Die Beitragshöhe bestimmt sich bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem vollen Beitragssatz. Allerdings wird die Hälfte ihres Beitrages vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Für Versorgungsbezüge hingegen wurde bis Ende 2003 nur der halbe Beitragssatz erhoben; diesen hatten die Versorgungsempfänger alleine zutragen. Aufgrund einer Rechtsänderung durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab 2004 nun auch für Versorgungsbezüge der volle Beitragssatz zu entrichten. Dies hat zu einer Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge geführt.

Die sechs Beschwerdeführer sind als Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Neben der Rente beziehen sie Versorgungsbezüge, auf die ab 2004 durch die Krankenkassen Beiträge nach dem vollen Beitragssatz erhoben wurden. Ihre Klage gegen die Verdoppelung der Beitragslast blieb vor den Sozialgerichten ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 27.02.2008
- B 12 P 2/07 R -

Auch ungewollt Kinderlose müssen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen

Der von Kinderlosen zu zahlende höhere Beitrag zur Pflegeversicherung ist rechtmäßig. Dies gilt auch dann, wenn der kinderlose Erwachsene aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall weigerte sich der Kläger, den zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen zu zahlen, der für kinderlose Versicherte erhoben wird.Der Kläger ist verheiratet und kinderlos. Seine Ehefrau kann aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen. Die beklagte Krankenkasse setzte den Beitrag des Klägers... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 16.01.2007
- S 3 P 121/06 -

Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung verfassungsgemäß

Auch für Frauen, die aus medizinischen Gründen kinderlos bleiben, gilt erhöhter Beitrag

Die Heranziehung von kinderlosen Mitgliedern der Sozialen Pflegeversicherung zu einem erhöhten Beitrag ist nicht zu beanstanden. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden und die Klage eines Vorderpfälzers gegen einen entsprechenden Beitragsbescheid seiner Pflegekasse abgewiesen.

Der kinderlose Kläger sah in der Erhebung des Beitragszuschlags eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes und fühlte sich hierdurch diskriminiert. Anstatt für eine finanzielle Entlastung von Familien zu sorgen, habe der Gesetzgeber Kinderlose bei der Beitragserhebung belastet, so der Kläger. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass seine Ehefrau aus medizinischen Gründen keine... Lesen Sie mehr