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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beinschutz“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2018
- 2-01 S 118/17 -
Kein Mitverschulden wegen fehlenden Beinschutzes beim Fahren einer Harley Davidson
Kein Vorhandensein eines allgemeinen Verkehrsbewusstseins zum Tragen von Motorradschutzkleidung
Kommt es zu einem Motorradunfall, so ist dem Unfallgeschädigten nicht deshalb ein Mitverschulden anzulasten, weil er beim Fahren mit einer Harley Davidson keinen Beinschutz trug. Denn ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradschutzkleidung besteht nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Motorradfahrer nach einem Unfall im Jahr 2014 gegen den Unfallverursacher auf Zahlung von Schmerzensgeld. Der Unfallverursacher war der Meinung, dass dem Motorradfahrer ein Mitverschulden anzulasten sei, da er beim Fahren seiner Harley Davidson keinen Beinschutz trug. Er legte dazu, eine Umfrage der Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach aus dem Jahr 2014 vor, wonach 43 % der befragten 2.091 Motorradfahrer angaben, eine schützende Beinkleidung zu tragen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab der Klage statt, ohne dem Kläger ein Mitverschulden anzulasten. Dagegen richtete sich die Berufung des Beklagten.... Lesen Sie mehr
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