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Donnerstag, 5. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „beinamputiert“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2014
- B 3 KR 1/14 R M -

Krankenkasse muss Kosten für Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe übernehmen

Treppensteighilfe ermöglicht selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe die Krankenkasse zuständig ist.

Treppen sind für Rollstuhlfahrer oft ein unüberwindliches Hindernis. Deshalb besteht vielfach der Wunsch nach Ausstattung mit einer mobilen elektrisch betriebenen Treppensteighilfe, um mit Unterstützung einer Pflegeperson im Rollstuhl sitzend Treppen überwinden zu können.Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist 81 Jahre alt, nahezu erblindet, beidseitig beinamputiert und deshalb pflegebedürftig (Pflegestufe III). Die beklagte Krankenkasse hat ihn mit einem mechanischen Rollstuhl versorgt, mit dem er aber seine in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses gelegene Mietwohnung nicht verlassen kann, weil in dem Haus kein Aufzug... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.01.2014
- L 3 U 167/11 -

Unfall eines deutschen Tierpflegers im vietnamesischen Nationalpark im Rahmen eines Projekts ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

Beinamputierter Tierpfleger obsiegt gegen Unfallkasse

Das deutsche Sozialversicherung­srecht - und damit auch der gesetzliche Unfallversicherungs­schutz - gilt, soweit die Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird oder eine Entsendung ins Ausland vorliegt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einer Entsendung ist, dass diese zuvor zeitlich begrenzt wurde. Ferner muss ein Beschäftigungs­verhältnis zu dem entsendenden Arbeitgeber vor und nach der Entsendung bestehen. Eine Freistellungs­vereinbarung zwischen inländischem Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließt eine Entsendung nicht von vornherein aus. Maßgeblich kommt es vielmehr auf die tatsächlichen Verhältnisse während der Auslands­beschäftigung an. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

In dem vorzuliegenden Fall wurde ein Tierpfleger des Leipziger Zoos für das Jahr 2009 für eine Tätigkeit in einem Projekt eines vietnamesischen Nationalparks freigestellt. Das Projekt wurde vom Zoo Leipzig finanziell gefördert. Während einer Exkursion erlitt der Mann einen schweren Unfall. Sein linkes Bein musste zum Teil amputiert werden. Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung als... Lesen Sie mehr