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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beifahrersitz“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 14.10.1993
- 8 U 1482/93 -

Verkehrsunfall wegen Zwergpudel: Beisichführen eines Hundes im Fußraum vorm Beifahrersitz ist grob fahrlässig

Mit unvorhersehbaren Verhalten eines Tiers muss gerechnet werden

Führt ein Autofahrer seinen Hund im Fußraum vor dem Beifahrersitz mit und kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil der Hund zum Fahrer kletterte, so ist dem Autofahrer grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall führte ein Autofahrer seine Zwergpudelhündin im Fußraum vor dem Beifahrersitz mit. Während der Fahrt kletterte die Hündin in den Fußraum des Fahrers, der dadurch gestört wurde und einen Verkehrsunfall verursachte. Die Versicherung hielt das Verhalten des Autofahrers für grob fahrlässig und weigerte sich für den Schaden aufzukommen. Dieser verwies jedoch darauf, dass er die Hündin schon oft mitgenommen habe und es bis dahin nie zu Problemen gekommen sei. Er habe daher darauf vertrauen dürfen, dass die Hündin nicht zu ihm rüber kriecht. Der Fall landete schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr