die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beförderungsverfahren“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.06.2018
- BVerwG 2 C 19.17, 2 C 20.17, 2 C 21.17, 2 C 22.17, 2 C 23.17, 2 C 65.17, 2 C 66.17 -
Kein Schadensersatzanspruch für Beamten wegen Nichtbeförderung
Unklares Beförderungsverfahren begründet Erkundigungs- und Rügeobliegenheit des Beamten
Um nicht Gefahr zu laufen einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen einer rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren, muss ein Beamter sich über das "Ob" und "Wann" von Beförderungsverfahren erkundigen und gegebenenfalls Mängel rügen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Beamte der Bundesrepublik Deutschland, die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt oder einem ihrer Tochterunternehmen zugewiesen sind oder waren. Sie beanspruchten nachträglich - zum Teil nach mehreren Jahren - Schadensersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Beförderung, weil die fraglichen Stellen nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben worden seien.Fünf der Kläger hatten mit ihrem Begehren vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. Dieses hat angenommen, die späte Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs durch diese Kläger könne nicht als treuwidrig beurteilt werden.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 25.03.2015
- 4 L 98/15.MZ -
Kein Ausschluss von Beförderungsverfahren nach Geldbuße im Disziplinarverfahren
Kein gesetzliches Beförderungsverbot bei einer nach dem Disziplinargesetz verhängten Geldbuße
Ein Beamter, gegen den im Disziplinarverfahren eine Geldbuße verhängt worden ist, darf nicht von vornherein vom Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Ein Polizeioberkommissar hat sich für eine Beförderung zum Polizeihauptkommissar beworben. Das Land Rheinland-Pfalz erklärte ihm gegenüber, dass seine Teilnahme am Beförderungsverfahren wegen einer gegen ihn im Disziplinarverfahren verhängten Geldbuße in Höhe von 375,-- € (nach unerlaubter Nutzung des dienstlichen Internetzugangs zu privaten Zwecken) nicht in Betracht komme. Die Disziplinarmaßnahme... Lesen Sie mehr