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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bedürftigkeitsprüfung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.11.2017
- IX ZA 21/17 -

BGH: Ohne Angabe zur Art der Finanzierung des Lebensunterhalts keine Prozesskostenhilfe

Pflicht zur Angabe freiwilliger Leistungen Dritter

Beantragt eine Person Prozesskostenhilfe, die nach eigenen Angaben keine Sozialleistung erhält, muss sie darlegen und glaubhaft machen, wie der Lebensunterhalt finanziert wird. So müssen etwa freiwillige Leistungen Dritter angegeben werden, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang gewährt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Kläger in einem Insolvenzverfahren im Frühjahr 2017 die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Das Oberlandesgericht hatte in seinem Berufungsurteil die Revision nicht zugelassen. Der Kläger gab in seinem Antrag an weder Sozialleistungen zu beziehen noch einer Arbeit nach zu gehen.Der Bundesgerichtshof entschied gegen den Kläger und wies daher den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurück. Werde Prozesskostenhilfe von Personen beantragt, die nach ihren Angaben keine Sozialleistung beziehen, müsse... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2016
- 16 K 1697/15 AO -

Kein Anspruch auf Abzweigung des Kindergeldes bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes

Abzweigung scheidet bei fehlender Unterhalts­verpflichtung mangels Bedürftigkeit des Kindes aus

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Kind dann keinen Anspruch auf Abzweigung des Kindergeldes hat, wenn es einer entsprechenden Bedürftigkeit mangelt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begann im August 2013 eine Banklehre. Im Februar 2014 beantragte sie bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergelds aus dem Anspruch ihrer Mutter an sich selbst und teilte mit, dass sie inzwischen in einer eigenen Wohnung lebe. Nachdem die Mutter der Klägerin angegeben hatte, dass sie dieser Barunterhalt und Sachleistungen gewähre,... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.02.2015
- S 48 AS 6069/12 -

Kein Anspruch auf "Hartz IV" bei einmaliger Bedürftigkeit wegen Heizöllieferung

Bildung von Rücklagen für Brenn­stoff­lieferungen zumutbar

Führt die Lieferung mit Brennstoff lediglich zur Bedürftigkeit im Bezugsmonat, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nur dann, wenn auch bei einer Aufteilung dieser Kosten auf die Heizperiode eine Hilfebedürftigkeit in den einzelnen Monaten entsteht. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens – eine arbeitslose alleinerziehende Mutter mit ihrem Sohn – bewohnen ein Einfamilienhaus in Bautzen. Insgesamt verfügen sie monatlich über ca. 1.000 Euro, die sich aus Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Unterhaltsleistungen und Wohngeld zusammensetzen. Einen Anspruch auf laufende "Hartz IV"-Leistungen haben die Kläger nicht, da das Einkommen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 06.02.2009
- 10 L 1759/08 -

In NRW sind voranging die Gemeinden für die Errichtung von Gesamtschulen verpflichtet - nicht die Kreise

Rhein-Sieg-Kreis ist derzeit nicht zur Errichtung einer Gesamtschule verpflichtet

Der Rhein-Sieg-Kreis ist derzeit nicht verpflichtet, eine Gesamtschule zu errichten oder zumindest eine Bedürfnisprüfung für Teile des Kreisgebiets durchzuführen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und lehnte damit einen Eilantrag mehrerer Eltern von Grundschülern aus Siegburg ab.

Nachdem die Errichtung einer städtischen Gesamtschule in Siegburg für das laufende Schuljahr 2008/2009 an zu geringen Anmeldezahlen gescheitert war, forderten mehrere Eltern den Rhein-Sieg-Kreis auf, nunmehr eine eigene, mehrere kreisangehörige Kommunen umfassende Bedürfnisprüfung (Elternbefragung) durchzuführen. Nach Auffassung der im Förderverein Gesamtschule Region Siegburg organisierten... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 14.09.2005
- B 11a/11 AL 71/04 R -

Kindererziehung und Altersvorsorgevermögen bei Arbeitslosenhilfe

Das BSG hatte über die Auslegung der Härteklausel bei der Berücksichtigung von Vermögen des Arbeitslosen bzw. seines Ehegatten im Rahmen der Arbeitslosenhilfe-Bedürftigkeitsprüfung zu befinden.

Im vorliegenden Verfahren hatte die Bundesagentur für Arbeit den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe ab 1. Juli 2003 abgelehnt, weil der Kläger und seine Ehefrau, die zum damaligen Zeitpunkt jeweils 52 Jahre alt waren, über eine gemeinsam abgeschlossene Lebensversicherung verfügten. Der Rückkaufswert der Versicherung betrug ca 44.000 € und lag damit über der Freibetragsgrenze. Der Kläger... Lesen Sie mehr




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