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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „beamtenrechtliche Missbilligung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2018
- 3 A 11721/17.OVG -

Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten nicht zu beanstanden

Schwer wiegendes Dienstvergehen macht Dienstentfernung des Beamten unumgänglich

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Polizeibeamter, der sich durch den schuldhaften Rückfall in die "nasse Phase" seiner Alkohol­sucht­erkrankung, seine unter Alkoholeinfluss begangenen Verkehrsstraftaten sowie durch sein anmaßendes Verhalten anlässlich eines Verkehrsunfalls eines Dienstvergehens schuldig macht, aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist.

Der Polizeibeamte des zugrunde liegenden Verfahrens, der zuletzt im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz eingesetzt war, wurde im November 2014 in einen Verkehrsunfall verwickelt, wobei er nach den Feststellungen des Gerichts eine Jacke mit der Aufschrift "Polizei" anzog, um die besondere Autorität der Polizei für private Zwecke in Anspruch zu nehmen. Zudem versuchte er, durch ungebührliches, anmaßendes Verhalten die im Dienst befindlichen Kollegen in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Daraufhin leitete das Land Rheinland-Pfalz das vorliegende Disziplinarverfahren ein. Nachdem er im Oktober 2015 in alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.10.2008
- 6 K 231/08.KO -

Polizist muss sich nicht persönlich bei Bürgerin für ein Missverständnis entschuldigen

In Personalakte aufgenommene beamtenrechtliche Missbilligung rechtswidrig

Die Weigerung eines Polizeibeamten sich zu entschuldigen, rechtfertigt dann keine dienstliche Missbilligung, wenn bereits eine Entschuldigung der Dienststelle erfolgt ist und der Bürger ohne nachvollziehbaren Grund auf einer persönlichen Entschuldigung des Beamten besteht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger ist Polizeibeamter im Bereich der Polizeidirektion Neuwied. Anlässlich eines Telefonats kam es zu einem Missverständnis, als die Anruferin wegen eines eingehenden Notrufs in die Warteschleife gestellt werden musste. Auf die Beschwerde der Frau entschuldigte sich der Dienststellenleiter der Polizeiinspektion hierfür. Der Bürgerin war das nicht genug. Sie verlangte eine persönliche... Lesen Sie mehr