wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bauschaumflasche“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.08.2017
- 20 U 30/17 -

Benzinklausel: Beschädigung des Fahrzeugs durch Explosion einer Bauschaumflasche beim Aussteigen ist von Privat­haft­pflicht­versicherung umfasst

Fahrzeugschaden ist nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden

Wird ein Fahrzeug durch eine beim Aussteigen explodierende Bauschaumfalsche beschädigt, ist der Schaden nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Die sogenannte Benzinklausel greift nicht. Daher muss eine Privat­haft­pflicht­versicherung für den Schaden aufkommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Firmenwagen beschädigt, als ein Mitarbeiter der Firma beim Aussteigen eine Bauschaumflasche fallen ließ und diese im Anschluss daran explodierte. Da der Mitarbeiter für den Schaden aufkommen musste, beanspruchte er seine Privathaftpflichtversicherung. Diese verweigerte aber eine Leistungspflicht. Sie verwies nämlich auf eine Versicherungsklausel, wonach kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrzeugschaden beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden ist. Nach Ansicht der Versicherung war dies hier der Fall. Der Versicherungsnehmer sah dies anders und erhob Klage. Das Landgericht Hagen gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr




Werbung