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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Baulast“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2021
- V ZR 262/20 -

Kein Notwegerecht zwecks Erreichens einer Garage bei Anbindung des Grundstücks an öffentlichen Weg

Sicherung der Zufahrt zur Garage mittels Baulast und baurechtliche Genehmigung der Garage unerheblich

Ist ein Grundstück durch einen öffentlichen Weg mit dem Pkw erreichbar, so besteht auch dann kein Notwegerecht, wenn auf dem Grundstück eine Garage steht, die nur über das benachbarte Grundstück erreichbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die Zufahrt zur Garage mittel Baulast gesichert ist und die Garage baurechtlich genehmigt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Grundstückseigentümerin klagte im Jahr 2016 vor dem Landgericht Frankfurt a.M. gegen die Eigentümer des Nachbargrundstücks auf Einräumung eines Notwegerechts. Die Klägerin wollte das Nachbargrundstück nutzen, um ihre Garage mit ihrem Pkw zu erreichen. Die baurechtlich genehmigte Garage konnte nur über das benachbarte Grundstück erreicht werden. Jedoch wies das Grundstück der Klägerin eine Verbindung zu einem öffentlichem Weg auf. Auf dem Nachbargrundstück ruhte eine Baulast zur Gewährung des Zugangs zum Grundstück der Klägerin. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wiesen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.07.2017
- 5 U 152/16 -

Baulast: Eigentümer kann zur Duldung der Grundstücksnutzung durch Nachbarn verpflichtet sein

Ein Grundstücks­eigentümer kann sich mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde verpflichten, das Grundstück als Zuwegung für Nachbargrundstücke zur Verfügung zu stellen. Die Baulast begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, sie beinhaltet kein zivilrechtliches Nutzungsrecht des Eigentümers des begünstigten Grundstücks. Dieser kann allerdings einem zivilrechtlichen Unterlassungs­anspruch des Eigentümers des Wegegrundstücks den Einwand rechts­missbräuchlichen Verhaltens entgegenhalten. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen.

Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtstreits sind Eigentümer benachbarter Wohnungseigentumsanlagen in Haltern am See. Im hinteren Teil des Grundstücks der Beklagten sind Stellplätze angelegt, die über einen Weg angefahren werden, der im Eigentum der Kläger steht. Voreigentümer der Kläger hatten gegenüber der Stadt Haltern eine Baulast begründet, nach welcher sie das Wegegrundstück... Lesen Sie mehr




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