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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Back-to-Back-Geschäfte“ veröffentlicht wurden
Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 06.04.2021
- 4 V 723/20 -
Entscheidung zur Rückforderung von Kapitalertragsteuer bei Cum- /ex-Geschäften
Hessisches Finanzgericht lehnt einstweiligen Rechtsschutzersuch ab
Das Hessische Finanzgericht hatte erneut über die Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapSt) bei Cum/ex-Geschäften zu entscheiden.
Hintergrund der „Cum- /ex-Geschäfte" ist der Handel von Aktien mit („cum") und ohne („ex") Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt.Das Finanzgericht hat sich vor allem mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Beweiswert einer unrichtigen Kapitalertragsteuerbescheinigung zukommt. Er hat entschieden, dass die Bescheinigung über Kapitalertragsteuer keinen Vollbeweis für die Erhebung der Kapitalertragsteuer liefert. Sie sei lediglich ein unverzichtbares Nachweismittel, um eine praktikable... Lesen Sie mehr