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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Babynahrung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2014
- I ZR 178/12 -

Bezeichnung "Praebiotik® + Probiotik®" ist gesundheits­bezogene Angabe im Sinne der Health-Claim-Verordnung

Bundesgerichtshof konkretisiert Begriff "gesundheits­bezogene Angaben" auf Babynahrung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Hesteller von Babynahrung auf Verpackungen nicht mehr die Angabe "Praebiotik® + Probiotik® Mit natürlichen Milchsäurekulturen - Praebiotik® zur Unterstützung einer gesunden Darmflora" verwenden darf, da dies eine unzulässige gesundheits­bezogene Angabe im Sinne der Health-Claim-Verordnung darstellt.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien vertreiben Babynahrung. Die Beklagte bot unter der Bezeichnung "Praebiotik® + Probiotik®" Produkte an, die als präbiotische Komponente Galactooligosaccharide und als probiotische Komponente das Bakterium Lactobacillus fermentum hereditum enthalten. Sie verwendete auf der Verpackung die weiteren Aussagen "mit natürlichen Milchsäurekulturen" und "Praebiotik® zur Unterstützung der Darmflora". Die Klägerin sieht hierin gesundheitsbezogene Angaben, die mit der Health-Claim-Verordnung unvereinbar seien. Sie hat die Beklagte daher unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 29.05.2012
- S 16 AS 581/11 -

Stillende Mütter erhalten keine höheren Hartz IV-Leistungen

Per Gesetz ausdrücklich für die Schwangerschaft vorgesehener Mehrbedarf nicht auf Stillzeit übertragbar

Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und sonstigen mit dem Stillen verbundenen Kosten keine höheren Hartz IV-Leistungen. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.

Im zugrunde liegenden Fall begehrten zwei Mütter einen Mehrbedarf für die Stillzeit ihrer 2008 und 2010 geborenen Kinder. Sie legten dar, dass stillende Mütter in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes einen um etwa 500 - 600 kcal erhöhten Kalorienbedarf hätten. In der Schwangerschaft sehe das Gesetz einen Mehrbedarf wegen höherer Kosten für Ernährung, Wäsche etc. vor, obwohl... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Entscheidung vom
- L8/14 KR 765/03 -

Krankenkasse muss Babynahrung nicht bezahlen

Auch spezielle Säuglingsnahrung ist kein Arzneimittel und muss daher von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung wies das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt das Begehren von Eltern zurück und bestätigte die Auffassung der beklagten Krankenkasse.

Das im Jahre 2000 geborene Kind leidet an Neurodermitis und verschiedenen Nahrungsmittelallergien. Auf ärztlichen Rat wurde die Ernährung umgestellt und zusätzlich das Präparat „Pregomin AS“ gegeben. Den Antrag auf Erstattung der Kosten lehnte die Krankenkasse ab, da das Präparat kein Heilmittel sei sondern der Ernährung als Lebensmittel bzw. Krankenkost diene.Mit ihrer... Lesen Sie mehr