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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auflagen zum Versammlungsort“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 18.02.2021
- 4 L 566/21.GI -

Demonstrationszug in Form eines Autokorsos im Landkreis Marburg-Biedenkopf nur unter Auflagen erlaubt

Eilantrag gegen versammlungs­rechtliche Beschränkungen bleibt ohne Erfolg

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der Veranstalter eines am 18. Februar 2021, in der Zeit von 17:00 bis ca. 20.00 Uhr, geplanten Demonstrationszuges gegen einzelne Auflagen der Versammlungsbehörde wandte.

Der Antragsteller hat bei dem Landkreis Marburg-Biedenkopf für den vorgenannten Zeitraum einen Demonstrationszug in Form eines Autokorsos durch verschiedene Städte und Gemeinden des Landkreises angemeldet. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf verfügte mit Bescheid vom 17. Februar 2021 unter anderem eine geringfügige Änderung des Streckenverlaufs. Darüber hinaus seien die an der Versammlung teilnehmenden Fahrzeuge mit Aufklebern zur Kenntlichmachung ihrer Teilnahme zu versehen und die Kraftfahrzeuge dürften nur in verkehrssicherem Zustand an der Versammlung teilnehmen. Außerdem dürfe der Lärmpegel bei dem Einsatz von Fahrzeugen mit Lautsprechern 90 db (A) nicht überschreiten sowie Hupen... Lesen Sie mehr

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.01.2018
- 4 B 2217/17 -

Betrieb einer Alligator-Farm nur unter Auflagen nicht zu beanstanden

Besucherführungen begründen Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass der Erlass einer Anordnung zum Betrieb einer Alligatoren-Farm nur unter Auflagen rechtmäßig ist, da die Besucherführungen das Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen begründen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Regierungspräsidium Darmstadt dem Betreiber einer Alligator-Farm mit sofortiger Wirkung untersagt, Besuchern Zutritt zu Bereichen der Alligator-Farm zu gewähren, in denen keine durchgängige Trennbarriere zwischen Besuchern und den Tieren besteht, die einen körperlichen Kontakt zwischen Besuchern und Tieren ausschließt. Nur für volljährige Besucher... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 27.10.2017
- 1 L 6907/17.GI -

Auflagen für Betrieb einer Alligator-Farm rechtmäßig

Wesenstest für Alligatoren beseitigt grundsätzliche Gefährlichkeit der Tiergattung nicht

Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass der Betreiber einer Alligator-Farm verpflichtet ist, alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden an Besuchern durch die Tiere zu verhindern.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich der Betreiber einer Alligator-Farm im Wetteraukreis dagegen gewandt, dass die Naturschutzbehörde ihm mit sofortiger Wirkung untersagt hatte, Besuchern Zutritt zu Bereichen der Alligator-Farm zu gewähren, in denen keine durchgängige Trennbarriere zwischen Besuchern und Krokodilen besteht, die einen körperlichen Kontakt zwischen Besuchern und Krokodilen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.01.2015
- 20 L 62/15 -

Kundgebung der Kögida auf dem Bahnhofsvorplatz in Köln zulässig

Geplanter Aufzug in der Innenstadt unzulässig

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Verfügung des Polizeipräsidiums Köln zur geplanten Kögida-Demonstration am 14. Januar 2015 teilweise bestätigt.

Im zugrunde liegenden Streitfall wandten sich die Veranstalter der Kögida gegen die Auflage, die Kundgebung nicht auf dem Bahnhofsvorplatz, sondern auf der Komödienstraße durchzuführen. Außerdem hatte das Polizeipräsidium den geplanten Aufzug durch die Kölner Innenstadt untersagt.Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln habe die Polizei keine hinreichenden Anhaltspunkte... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.06.2014
- 1 BvR 2135/09 -

Versammlungs­rechtliche Auflagen müssen sich auf notwendige Eingriffe in die Versammlungs­freiheit beschränken

Sanktionierung der Lautsprecherdurchsagen greift in Schutzbereich der Versammlungs­freiheit ein

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einer Verfassungs­beschwerde stattgegeben, die sich gegen die Verurteilung der Beschwerdeführerin zu einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen eine versammlungs­rechtliche Auflage richtet. Für einen Aufzug am 1. Mai hatte die Versammlungsbehörde die Benutzung von Lautsprechern nur für Ansprachen im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema sowie für Ordnungsdurchsagen zugelassen. Die Beschwerdeführerin benutzte einen Lautsprecher für die Durchsagen "Bullen raus aus der Versammlung!" und "Zivile Bullen raus aus der Versammlung - und zwar sofort!". Das Urteil des Amtsgerichts, mit dem ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die versammlungs­rechtliche Auflage verhängt wurde, verkennt den Schutzbereich der Versammlungs­freiheit. Dieser umfasst auch die Äußerung des versammlungs­bezogenen Anliegens, dass nur die Versammlung unterstützende Personen an ihr teilnehmen und Polizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen sollen.

Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens nahm am 1. Mai 2008 an einer Versammlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in München mit dem Thema "1. Mai. Tag der Arbeit" teil. Für die Versammlung hatte die zuständige Versammlungsbehörde unter anderem die Auflage erlassen, dass Lautsprecher und Megaphone nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.04.2014
- 14 L 641/14 -

"Die Rechte" darf am 1. Mai in Dortmund demonstrieren

Einschüchterungs­effekt auf Bevölkerung kann ausreichend wirksam durch Auflagen entgegengewirkt werden

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem Eilantrag des Landesverbandes NRW der Partei „Die Rechte“ stattgegeben, so dass die für den 1. Mai 2014 in Dortmund angemeldete Versammlung mit dem Thema „Heraus zum 1. Mai“ stattfinden kann.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Polizeipräsidium Dortmund sein am 14. April 2014 verhängtes Versammlungsverbot im Wesentlichen mit der Erwägung begründet, die Versammlung stehe in der Tradition der in den vergangenen Jahren von der verbotenen Vereinigung „Nationaler Widerstand Dortmund“ am 1. Mai durchgeführten Versammlungen. Daher solle das Ereignis nach außen erkennbar einen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.04.2013
- 5 L 1978/13.F -

Eilantrag gegen Verbot der NPD Demonstration am 1. Mai in der Frankfurter Innenstadt teilweise erfolglos

Begrenzung der Veranstaltung auf den Zeitraum 12 bis 15 Uhr jedoch rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag des NPD Landesvorstandes Hessen gegen eine Verfügung des Oberbürgermeisters abgelehnt, mit der die Stadt eine Kundgebung der NPD am 1. Mai vor dem Eurotower in der Kaiserstraße verboten hatte. Das Gericht konnte keinen Ermessensfehler in dem Verbot der Veranstaltung in der Innenstadt sehen. Weitere Auflagen, wie die Begrenzung der Veranstaltung auf den Zeitraum 12 Uhr bis 15 Uhr erklärte das Gericht jedoch für offensichtlich rechtswidrig.

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die NPD hatte im Mai 2012 eine Kundgebung am 1. Mai vor dem Eurotower in der Kaiserstraße angemeldet. Sie soll unter dem Motto "Genug gezahlt, wir sind keine Melkkuh Europas" stehen. Der Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt untersagte die Veranstaltung, räumte dem Veranstalter jedoch im Wege der Auflage die Möglichkeit ein, die Demonstration... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.04.2013
- 1 Ss 144/13 -

Oberlandesgericht Stuttgart hebt Freispruch wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen "Stuttgart 21" auf

Landgericht muss mögliche strafbare Verstöße gegen das Versammlungsgesetz erneut prüfen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Freispruch des Landgerichts Stuttgart für den Veranstalter mehrerer Demonstrationsveranstaltungen gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21" aufgehoben. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält die Auffassung des Landgerichts, dass es sich bei den Auflagen aus den jeweiligen Versammlungsbescheiden nicht um Auflagen im Sinne des § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz handelt, einer Überprüfung nicht stand.

Dem Angeklagten des zugrunde liegende Streitfalls wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, er habe als Leiter von Versammlungen - vier Demonstrationen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Oktober 2010 und Frühjahr 2011 - Auflagen der Versammlungsbehörde missachtet, indem er in drei Fällen nicht die ausreichende Anzahl an Ordnern bereitstellte, in einem Fall nicht verhinderte,... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2012
- 1 BvR 2794/10 -

Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflagen erfolgreich

Verwaltungsgerichte müssen bereits im Eilverfahren versammlungsrechtliche Maßnahmen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig überprüfen

Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für den Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen bekräftigt und entschieden, dass die Verwaltungsgerichte bereits im Eilverfahren eine vollständige - und nicht nur summarische - Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durchführen müssen. Sofern dies im Einzelfall aus Zeitgründen nicht möglich ist, haben sie jedenfalls eine sorgfältige und hinreichend begründete Folgenabwägung vorzunehmen. Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen hielten diesen Maßstäben nicht stand.

Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls meldeten für den 16. Oktober 2010 von 12.00 bis 20.00 Uhr eine Versammlung in der Innenstadt von L. an. Diese sollte aus drei Aufzügen und einer Abschlusskundgebung mit geschätzt 600 Teilnehmern bestehen. Das Motto "Recht auf Zukunft" bezog sich auf eine frühere Versammlung, die einer der Beschwerdeführer - eine Unterorganisation... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2013
- 5 B 8/13 -

Versammlungsrecht (hier: NPD Kundgebung) kann während Mittagsgebet im Dom eingeschränkt werden

NPD Kundgebung am 07.01.2013 auf Braunschweiger Burgplatz zeitlich und räumlich begrenzt

Die von der NPD angekündigte Kundgebung am 7. Januar zum Thema "Wir wollen nicht Zahlmeister Europa sein - Raus aus dem Euro" darf nicht zwischen 11.45 Uhr und 12.45 Uhr stattfinden und nur auf der Nordost-Seite des Platzes eine Stunde lang durchgeführt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

Die Begrenzung ist zum Schutz der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit der Religionsausübung erforderlich, auf die sich die Teilnehmer an dem in diesem Zeitraum stattfindenden Mittagsgebet im angrenzenden Braunschweiger Dom berufen können.Die Verfügung der Stadt Braunschweig, mit der die Veranstaltung vollständig auf den südwestlich des Hauptbahnhofes gelegenen... Lesen Sie mehr




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