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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aschewolke“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2012
- X ZR 2/12 -

Kündigung eines Reisevertrages wegen Aschewolke zulässig

Reisevertrag über Kreuzfahrt kann bei unmöglicher Anreise aufgrund eines Flugverbots wegen höherer Gewalt gekündigt werden

Ein Reisevertrag über eine Kreuzfahrt darf wegen höherer Gewalt gekündigt werden, wenn die Flugverbindungen zum Ausgangspunkt der Kreuzfahrt wegen eines behördlich angeordneten Flugverbots ausgefallen sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls buchte über ein Reisebüro der Beklagten für sich und seine Ehefrau eine Karibikkreuzfahrt, die von der am Verfahren beteiligten Streithelferin veranstaltet wurde und am 19. April 2010 in Fort Lauderdale/USA beginnen sollte. Die Hin- und Rückflüge sowie weitere Leistungen buchte er gesondert. Im April 2010 wurde aufgrund der von dem isländischen Vulkan Eyjafjallajökull ausgestoßenen Aschewolke ein Flugverbot angeordnet. Der Kläger und seine Ehefrau konnten die gebuchten Flüge in die USA nicht antreten und deshalb an der Kreuzfahrt nicht teilnehmen. Mit Schreiben vom 18. April 2010 kündigte der Kläger gegenüber... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2011
- 2-24 O 99/11 -

Eyjafjallajökull: Vulkanaschewolke als höhere Gewalt setzt Reisevertrag außer Kraft

Vorliegen "höhere Gewalt" entbindet den Reiseveranstalter von möglichen Schadens­ersatz­verpflichtungen gegenüber Reisekunden

Solange eine Erfüllung des Reisevertrages aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist und deshalb beispielsweise ein Rückflug von einem Urlaubsort entfällt, kann ein Reisender keinen ihm aus diesem Umstand entstehenden Schaden geltend machen. Liegt diese Ursache jedoch nicht mehr vor und kann ein Reiseveranstalter aus anderen Gründen keine umgehende Rückreise gewähren, muss er für den entstehenden Schaden eintreten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau für sich und ihren Lebenspartner eine Pauschalreise auf die Karibikinsel Antigua zu einem Gesamtpreis von 15.535 Euro gebucht. Nachdem der ursprünglich geplante Rückflug nach Frankfurt am Main aufgrund der Aschewolke infolge des Vulkanausbruchs ("Eyjafjallajökull") auf Island ausgefallen war, erfolgte die Rückreise erst neun Tage später. Den Reisenden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 02.02.2011
- 47 C 410/10 -

Aschewolke durch Vulkanausbruch Eyjafjallajökull: Kein Schadenersatz für Flugausfall - aber Reisepreisminderung

Urlauber haben keinen Anspruch auf Schadenersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub oder erlittene Strapazen

Wer eine Pauschalreise gebucht hat und wegen der Aschewolke eines Vulkans nicht zurückfliegen kann, kann für Rückreisetag den Reisepreis mindern. Ein Schadenersatzanspruch für aufgrund des Flugausfalls aufgetretenen Unsicherheiten und Strapazen steht dem Reisenden aber nicht zu. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau eine Kreuzfahrt für den Zeitraum vom 09.04.2010 bis zum 16.04.2010 für 1.455,- Euro gebucht. Bestandteil der Reise war auch ein An- und Abreisepaket. Es beinhaltete Flüge von Berlin nach Palma de Mallorca und zurück.Aufgrund der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull wurde der gesamte Flugverkehr eingestellt, so dass... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2011
- 132 C 314/10 -

Vulkanausbruch: Fluggäste erhalten keine Ausgleichszahlung für Flugausfall

Fluggesellschaften müssen bei außergewöhnliche Umständen keinen Ausgleich zahlen

Wenn Vulkane ausbrechen, kann das den europäischen Flugverkehr lahmlegen. Das Amtsgericht Köln hat die Klage eines Fluggastes abgewiesen, der von seiner Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen wegen der Annullierung seines Flugs von Hamburg nach München verlangte. Der Flug war im Zuge der Luftraumsperrungen aufgrund des kurz ausgebrochenen isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010 annulliert worden. Zum Zeitpunkt des angesetzten Flugstarts war die Luftraumsperrung allerdings wieder aufgehoben. Das Gericht schloss dennoch eine Ausgleichszahlungsverpflichtung der Fluggesellschaft aus. Es komme darauf an, dass zum Zeitpunkt der Verkündung der Flugannullierung die den Flug verhindernden außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

Grundsätzlich haben Fluggäste bei Ausfall eines Fluges Ausgleichsansprüche aus der EU- Fluggastrechteverordnung. Im Fall der Luftraumsperrung aufgrund des Vulkanausbruchs ist die Fluggesellschaft aber gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung von Ausgleichszahlungen befreit, weil die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn... Lesen Sie mehr




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