die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Lüneburg“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Lüneburg, Urteil vom 11.10.2012
- 4 Ca 239/12 -
Erzieherin wehrt sich erfolgreich gegen eine Versetzung in anderen Tätigkeitsbereich
Eltern protestieren gegen Weiterbeschäftigung einer Erzieherin, deren Ehemann Mitglied der NPD ist
Eine Versetzung, nach der ein Arbeitnehmer andere Tätigkeiten übernehmen soll, die nichts mit seinem Berufsbild zu tun haben, ist nicht vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag geregelt wurde. Dies entschied das Arbeitsgericht Lüneburg.
In dem zugrunde liegenden Fall ist die Klägerin seit dem 01.08.1992 bei der beklagten Hansestadt Lüneburg als Erzieherin tätig. Seit August 2010 ist sie in einer städtischen Kindertagesstätte eingesetzt. Die Klägerin wehrt sich gegen ihre Versetzung, die die Stadt ausgesprochen hatte, nachdem es zu Protesten von Eltern wegen der Mitgliedschaft des Ehemanns der Klägerin in der NPD gekommen war.Das Arbeitsgericht Lüneburg gab der Klage auf Beschäftigung als Erzieherin statt. Die Versetzung, nach der die Klägerin mit anderen Tätigkeiten als denen einer Erzieherin betraut werden sollte, war vom Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht... Lesen Sie mehr