wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Karlsruhe“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2020
- 1 Ca 171/19 -

Unzulässige Aufforderung in Stellenanzeige zur Angabe der Konfession bei Bewerbung um Sekretariatsstelle beim Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche

Aufforderung in Stellenanzeige begründet Vermutung der Diskriminierung wegen Religion

Die Aufforderung zur Angabe der Konfession bei der Bewerbung um eine Sekretariatsstelle beim Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche ist unzulässig. Eine solche Aufforderung begründet die Vermutung einer Diskriminierung wegen der Religion. Dies hat das Arbeitsgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2019 bewarb sich eine Rechtsanwaltsfachangestellte auf eine ausgeschriebene Stelle als Sekretärin der Geschäftsführung des evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe. Gemäß der Aufforderung in der Stellenanzeige zur Angabe der Konfession, gab die Bewerberin an, konfessionslos zu sein. Sie betonte aber zugleich, keine Vorbehalte gegen die Kirche zu haben. Letztlich wurde die Bewerberin nicht genommen. Diese nahm nun an, wegen ihrer Konfessionslosigkeit benachteiligt worden zu sein und klagte gegen die Kirche auf Zahlung einer Entschädigung. Anspruch auf Entschädigung aufgrund Diskriminierung wegen Religion... Lesen Sie mehr