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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Halle“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Halle, Urteil vom 24.06.2015
- 7 Ca 2470/14 -

Dringender Verdacht einer schwerwiegenden Vertrags­pflicht­verletzung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Entgegennahme unberechtigter Vorteile am Arbeitsplatz zerstört regelmäßig Vertrauen in Zuverlässigkeit und Redlichkeit

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann auch der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Vertrags­pflicht­verletzung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn der Verdacht dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeits­verhältnisses unzumutbar macht. Ein solcher wichtiger Grund kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Vorteile im privaten Bereich entgegen nimmt, die unter Bezug auf sein Arbeitsverhältnis geleistet werden. Unabhängig von einer eventuellen Strafbarkeit verletzt er dadurch seine vertragliche Pflicht, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Der wichtige Grund kann in der zu Tage getretenen Einstellung des Arbeitnehmers, bei Erfüllung seiner Aufgaben unberechtigte Vorteile entgegen zu nehmen, liegen. Hierdurch zerstört er regelmäßig das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Halle hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit April 1991 bei der beklagten Bundesagentur für Arbeit als Angestellte, seit Januar 2011 als Geschäftsführerin des Jobcenters Halle, tätig.Die Bundesagentur für Arbeit hegte aufgrund einer Strafanzeige gegenüber der Klägerin den Verdacht der Vorteilsnahme im Amt. Sie behauptete, die Klägerin habe aus einer im Jahr 2012 in der Neuen Residenz in Halle durchgeführten Ausstellung Gegenstände durch einen Ein-Euro-Jobber auf ihr Grundstück verbringen und dort aufbauen lassen. Die Bundesagentur für Arbeit beschloss am 26. September 2014, die Klägerin vorübergehend als Geschäftsführerin... Lesen Sie mehr