die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Frankfurt am Main“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.03.2024
- 12 Ga 37/24 -
Streiks der GDL sind zulässig
Deutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht
Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend den Eilantrag des Arbeitgeberverbandes der Deutsche-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen (Az. 12 Ga 37/24).
Die Vertreter der Bahn haben angekündigt, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen.Über die Berufung der Bahn gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom gestrigen Abend (Az. 12 Ga 37/24) wird das Hessische Landesarbeitsgericht (Az. 10 GLa 229/24) heute um 12.00 Uhr verhandeln.Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend den Eilantrag des Arbeitgeberverbandes der Deutsche-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen (Az. 12 Ga 37/24). Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.01.2024
- 3 Ga 3/24 -
Arbeitsgericht Frankfurt weist Eilantrag der Bahn gegen GDL-Streik zurück
Drei Tage Streik geplant
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass der geplante dreitägige Streik der Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn in dieser Woche rechtens ist. Die Bahn plant nun, in Berufung zu gehen und hofft auf ein Urteil der nächsten Instanz, das noch am Dienstag erwartet wird.
ie Kammer 3 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am 08.01.2023 den Antrag mehrerer Unternehmen des Transdev-Konzerns auf Untersagung der ab dem 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL zurückgewiesen (Aktenzeichen: 3 Ga 3/24).Des Weiteren hat die Kammer 6 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main den Antrag des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts-... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2021
- 21 Ga 158/21 -
Arbeitsgericht lehnt Verfügung gegen Lokführer-Streik ab
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer auf Untersagung von Streikmaßnahmen
Die Kammer 21 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat mehrere Anträge verschiedener Konzernunternehmen der Deutschen Bahn auf Untersagung der aktuellen Streikmaßnahmen zurückgewiesen. Es könne im Eilverfahren nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass mit dem Streik unzulässige tarifpolitische Ziele verfolgt würden.
Im Übrigen schützt – so die Auffassung der Kammer – das aus Artikel 9 Abs. 3 GG folgende Recht auf Koalitionsfreiheit nicht nur das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichtet sind, sondern auch das Recht auf Streikmaßnahmen zur Durchsetzung der Anwendung dieses Tarifvertrages auf die Mitglieder der Gewerkschaft.Es sei... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2006
- 22 Ca 4283/05 -
Arbeitgeber darf einmal genehmigten Urlaub grundsätzlich nicht widerrufen
Widerrufsrecht allenfalls bei sonst drohendem Zusammenbruch des Unternehmens
Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einmal Urlaub gewährt, so kann er diesen grundsätzlich nicht einseitig widerrufen. Etwas anderes kann gelten, wenn bei Festhalten an den Urlaub der Zusammenbruch des Unternehmens droht. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Arbeitnehmer aufgrund eines angeblich eigenmächtigen Urlaubsantritts im Mai 2005 fristlos gekündigt. Der Vorgesetzte des Arbeitnehmers hatte den Urlaub zwar zunächst genehmigt, später dann aber widerrufen. Hintergrund dessen war, dass die Urlaubsvertretung des Arbeitnehmers nach der Genehmigung des Urlaubs anderweitig eingesetzt werden sollte... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.07.2016
- 15 Ca 1744/16 -
"Negerkuss" bei Kantinenmitarbeiterin aus Kamerun bestellt - Fristlose Kündigung unverhältnismäßig
Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht gerechtfertigt
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der bei einer aus Kamerun stammenden Kantinenmitarbeiterin einen "Negerkuss" bestellt hatte, wegen fehlender vorheriger Abmahnung unverhältnismäßig ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Mitarbeiter des Reiseveranstalters Thomas Cook AG im Februar 2016 in der Kantine gegenüber einer aus Kamerun gebürtigen Kantinenmitarbeiterin einen Schokokuss als "Negerkuss" bestellt. Nach Anhörung des Betriebsrats sprach die Arbeitgeberin aufgrund des Vorfalls die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung des Mitarbeiters aus. Eine vorherige... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.01.2016
- 6 Ca 4195/15 -
Keine Verwertung einer Videoaufzeichnung aufgrund Unverhältnismäßigkeit der heimlichen und anlasslosen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Beweisinteresse des Arbeitgebers tritt hinter allgemeines Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
Zeigt eine Videoaufnahme die Entnahme von Geld aus einem Tresor durch einen Arbeitnehmer, so ist die Aufzeichnung in einem Zivilprozess nicht verwertbar, wenn die Videoüberwachung heimlich sowie anlasslos geschah und somit unverhältnismäßig ist. Eine solche Maßnahme ist nicht durch § 32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gedeckt. In diesem Fall tritt das Beweisinteresse des Arbeitgebers hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zurück. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2015 erhielt eine Verwaltungsangestellte eines Unterhaltungselektronikunternehmens eine fristlose Kündigung. Hintergrund dessen war, dass die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergeben habe, dass die Mitarbeiterin aus einem Tresor in ihrem Büro 500 EUR entnommen habe. Die Mitarbeiterin verfügte, wie sämtliche Verwaltungsangestellte,... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2015
- 13 Ga 130/15 -
Streikmaßnahmen der Vereinigung Cockpit e.V. nicht rechtswidrig
Verletzung der Arbeitskampfparität liegt nicht vor
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat im einstweiligen Verfügungsverfahren der Deutsche Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG gegen die Vereinigung Cockpit e.V. entschieden, dass die laufenden Streikmaßnahmen nicht rechtswidrig sind.
Im zugrunde liegenden Verfahren wollte die Deutsche Lufthansa AG und deren Frachtunternehmen Lufthansa Cargo AG mit dem am 8. September 2015 eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren erreichen, dass der Vereinigung Cockpit e.V. untersagt wird, für bestimmte Flugzeugtypen am 8. und 9. September 2015 zu Streiks aufzurufen und diese durchzuführen.Die Verfügungskläger... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2015
- 19 Ca 7448/14 -
Betriebsratsmitglied kann trotz fehlenden Betriebsratsbeschlusses angesichts von Arbeitnehmerbeschwerden und bevorstehender Betriebsratssitzung Betriebsbegehung durchführen
Recht zur Freistellung zwecks Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben besteht
Ein Betriebsratsmitglied ist berechtigt, vor einer anstehenden Betriebsratssitzung eine Betriebsbegehung durchzuführen, um Beschwerden der Belegschaft nachzugehen. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob das Betriebsratsmitglied freigestellt ist oder die Begehung durch einen Betriebsratsbeschluss gedeckt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebsratsmitglied beabsichtigte innerhalb des Flughafens Frankfurt am Main mit einem Kollegen zusammen im August 2014 eine Betriebsbegehung durchzuführen. Dabei sollte insbesondere in Anbetracht einer bevorstehenden Betriebsratssitzung Mitarbeiterbeschwerden nachgegangen werden. Dem Betriebsratsmitglied wurde jedoch mitgeteilt, dass... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.11.2014
- 10 Ga 162/14 -
Laufende Streikmaßnahmen bei der Bahn nicht rechtswidrig
Antrag auf Untersagung der bei der Bahn aktuell stattfindenden Streikmaßnahmen zurückgewiesen
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die bei der Bahn aktuell stattfindenden Streikmaßnahmen nicht rechtswidrig sind.
Die DB Fernverkehr AG und weitere vier Konzerngesellschaften der Deutschen Bahn haben beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main am 6. November 2014, 8 Uhr, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Die Verfügungskläger begehren den Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch die der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) die Durchführung der aktuell laufenden... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2014
- 10 Ga 162/14 -
Lokführer können weiter streiken: Arbeitsgericht Frankfurt lehnt einstweilige Verfügung im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn AG ab
Gewerkschaft der Lokführer verstößt nicht gegen Friedenspflicht
Die Lokführer können vorläufig weiter streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main lehnte einen Antrag der Deutschen Bahn ab, die den Ausstand der Gewerkschaft GDL als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte.
Bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatten die DB Fernverkehr AG, die DB Regio AG, die DB Schenker Rail AG, die S-Bahn Berlin GmbH und die S-Bahn Hamburg GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) beantragt.Die Antragstellerinnen verlangten der GDL zu untersagen, ihre Mitglieder und sonstige Arbeit-nehmer der... Lesen Sie mehr