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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 06.10.2011
- 1 Ca 1309/10 -

Stellenabsage wegen fehlendem Arbeitszeugnis begründet Schadenersatzanspruch gegen ehemaligen Arbeitgeber

Verletzung der Zeugnispflicht liegt vor

Stellt trotz mehrfacher Aufforderung der ehemalige Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis aus und kommt es wegen dem fehlenden Zeugnis zu Absagen auf eine Bewerbung, so begründet dies einen Schadenersatzanspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Arbeitnehmer gekündigt. Nachfolgend erhielt der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung kein Arbeitszeugnis. Dennoch bemühte er sich um ein neues Arbeitsverhältnis. Er erhielt auf zwei Bewerbungen eine Absage. Dies begründeten die Arbeitgeber damit, dass kein Zeugnis über die langjährige Tätigkeit beim ehemaligen Arbeitgeber vorgelegen habe. Der Arbeitnehmer machte daraufhin gegen den ehemaligen Arbeitgeber einen Schadenersatzanspruch geltend, da er kein Zeugnis erteilt habe und damit die Bewerbungen erfolglos blieben. Dieser stellte sich dem Anspruch mit der Begründung entgegen, dass er die Zeugniserteilung... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 12.12.2007
- 9 Ca 9331/07 -

Arbeitsgericht kippt Billiglohn-Klausel in Arbeitsvertrag

Stundenlohn vom 5,- € ist sittenwidrig

Ein Stundenlohn von 5 € für Arbeitskräfte, die als Auspackhilfen in Supermärkten tätig sind, ist sittenwidrig niedrig. Dies hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden und einen Arbeitgeber verpflichtet, den klagenden Arbeitnehmer/innen den - um mehr als ein Drittel höheren - Tariflohn zu zahlen.

Mehrere Kammern des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven haben in ähnlich gelagerten Verfahren entschieden, dass ein vereinbarter Stundenlohn von 5 € für Arbeitnehmer/innen, die als Auspackhilfen in Supermärkten beschäftigt sind, sittenwidrig niedrig ist, da er um mehr als ein Drittel unter der Vergütung des Tarifvertrages der Branche zurückbleibt. Der Arbeitgeber ist deshalb verurteilt... Lesen Sie mehr




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