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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anzeigemagazin“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.05.2016
- II R 17/14 -

Sammel­auskunfts­ersuchen der Steuerfahndung an Presseunternehmen verfassungsgemäß

BFH verneint Verstoß gegen die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Steuerfahndung von einem Zeitungsverlag die Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu den Auftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik verlangen darf. Der Bundesfinanzhof sieht hierin keinen Verstoß gegen die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG -).

Im zugrunde liegenden Streitfall richtete die Steuerfahndungsstelle eines Finanzamts an die Herausgeberin einer Tageszeitung und eines Anzeigenblatts ein Auskunftsersuchen. Das Finanzamt verlangte für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren die Übermittlung von Namen und Adressen sämtlicher Auftraggeber von Anzeigen der Rubrik "Kontakte", in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden. Das Finanzamt begründete sein Auskunftsersuchen u.a. mit einem vom Bundesrechnungshof beanstandeten Vollzugsdefizit bei der Besteuerung der im Rotlichtmilieu tätigen Betriebe und Personen. Das Finanzgericht sah darin eine ausreichende Begründung für das Auskunftsersuchen und wies die Klage ab.... Lesen Sie mehr

Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 03.04.2012
- 2 HK O 14/12 -

Geschäftsmäßiger Internetauftritt begründet Impressumspflicht

Unvollständiger Aufbau der Webseite unerheblich

Wird über eine im Aufbau befindliche Internetseite zu wirtschaftlichen Zwecken ein Anzeigemagazin angeboten, so begründet dies die allgemeine Informationspflicht aus § 5 TMG (Impressumspflicht). Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten es zu unterlassen, auf ihrer Webseite die nach § 5 TMG, § 5 RStV erforderlichen Pflichtangaben nicht zu machen. Die Klägerin und die Beklagte waren Herausgeber eines Anzeigemagazins. Das Magazin der Beklagten wurde auf ihrer Internetseite zur Einsicht und zum Download bereitgehalten. Der Internetauftritt enthielt nicht... Lesen Sie mehr