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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „antizipiertes Mobiliargut“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 08.10.2020
- 6 U 1582/19 -

Baumkaufvertrag über einzelne Nutzbäume in Brasilien ist wirksam

Bäume als antizipiertes Mobiliargut nach brasilianischem Recht

Das Eigentum an Nutzbäumen in Brasilien (hier: zur späteren Verwertung gepflanzte Teakbäume) kann isoliert, also ohne das Eigentum am Grundstück, erworben werden. Die Frage des Eigentumserwerbs beurteilt sich insoweit nach brasilianischem Recht, welches zur Abholzung und Verwertung gepflanzte Bäume als "antizipierte Mobiliargüter" den beweglichen Sachen gleichstellt. Es ist daher möglich, über Nutzbäume in Brasilien einen reinen Baumkaufvertrag zu schließen. Der Baumkäufer kann mithin den Vertrag weder mit dem Argument, über die Möglichkeit des Eigentumserwerbs getäuscht worden zu sein, anfechten noch eine Sittenwidrigkeit des Vertrages geltend machen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz im Wesentlichen bestätigt.

Die Beklagte bietet gerade auch Kunden in Deutschland den Kauf von Bäumen in Brasilien als Investment an. Auf eine Interessenbekundung des Klägers übersandte sie diesem im Dezember 2012 die Vertragsunterlagen und kam es anschließend zum Vertragsschluss über den Erwerb von 265 auf einer Plantage in Brasilien gepflanzten Teakbäumen. Zur Bescheinigung des persönlichen Baumeigentums wurde dem Kläger im Januar 2013 eine "Baumurkunde" übersandt.Im März 2017 erklärte der Kläger unter anderem die Anfechtung des Vertrages, weil das Eigentum an den Bäumen nicht wirksam übertragen worden sei und auch nicht übertragen werden könne. Die Beklagte... Lesen Sie mehr




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