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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anlieger frei“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2015
- 9 U 18/14 -

Vor­fahrts­berechtigung gilt auch für aufgrund einer Baustelle nur für Anlieger freigegebene Straße

Beschilderung zum Verbot der Einfahrt in eine Sackgasse ist bei gleichzeitigem Verbot der Ausfahrt nichtig

Ist eine vor­fahrts­berechtigte Straße aufgrund einer Baustelle nur für Anlieger freigegeben, so ändert dies nichts an der Vorfahrtsregelung. Der aus der Anliegerstraße kommende Fahrzeugverkehr genießt weiterhin die Vorfahrt. Zudem ist eine Beschilderung, wonach die Einfahrt in eine Sackgasse erlaubt ist, aber die Ausfahrt aus der Sackgasse verboten ist, nichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 2013 an einer Kreuzung zu einem Verkehrsunfall. Der Fahrer eines VW missachtete ein Stopp-Schild und kollidierte aufgrund dessen mit einem von links kommenden BMW. Die Fahrerin des BMW klagte anschließend gegen den VW-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der BMW-Fahrer wies jedoch jede Verantwortung zurück. Er wies darauf hin, dass die VW-Fahrerin von einer nur für Anlieger freigegebenen Straße kam. Die Straße war aufgrund einer Baustelle für den allgemeinen Fahrzeugverkehr durch das Zeichen 250 mit dem Zusatzschild "Anlieger bis Baustelle frei" gesperrt. Der... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.07.1965
- 4 StR 191/65 -

BGH: Ausnahmeerlaubnis "Anlieger frei" bezieht sich auch auf Verkehr mit den Anliegern

Anliegerverkehr ist Verkehr von und zu den an gesperrter Straße liegenden Grundstücken und Geschäften

Die Ausnahmeerlaubnis "Anlieger frei" bezieht sich nicht nur auf den Verkehr der Anlieger, sondern auch auf den Verkehr mit den Anliegern. Ein Anliegerverkehr ist ein Verkehr von und zu den an der gesperrten Straße liegenden Grundstücken und Geschäften. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug in eine von unbebauten Grundstücken umgegebene Straße hinein. Die Straße war für den Fahrzeugverkehr grundsätzlich gesperrt. Das entsprechende Verkehrszeichen war jedoch mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" versehen. Der Autofahrer benutzte die Straße, um so zu einer Wiese an der Ruhr zu gelangen und dort zu zelten.... Lesen Sie mehr




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