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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anbaugebiet“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.03.2019
- 5 K 440/18.KO -

Kein Prädikat "Rheinhessischer Wein" bei außerhalb des rechtlich geschützten Gebiets liegenden Rebflächen

Produkt­spezifikation für rheinhessischen Wein galt nur für vorhandene Rebflächen zum Stichtag 1. August 2009

Nicht jeder Wein, der in Rheinhessen angebaut wird, darf auch mit dem Prädikat "Rheinhessischer Wein" vermarktet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz aufgrund der Klage eines Winzers aus dem Landkreis Bad Kreuznach.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte im Jahr 2016 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Genehmigung zur Neuanpflanzung von Weinreben eingeholt. Dabei gingen alle Beteiligten zunächst davon aus, dass der Winzer das Produkt später auch als "Rheinhessischen Wein" verkaufen dürfe. Dem widersprach die beklagte Landwirtschaftskammer im September 2017 mit der Begründung, dass das Grundstück außerhalb der rechtlich geschützten Fläche liege. Im Rahmen der hiergegen erhobenen Klage berief sich der Winzer in erster Linie auf die sogenannte Produktspezifikation für rheinhessischen Wein, die ausdrücklich seine Ortsgemeinde in... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 27.10.2010
- 5 K 557/10.TR -

Weinrecht: Italienischer Vino frizzante IGT aus Deutschland weiterhin zulässig

Verperlen von IGT Weinen nicht nur in den jeweiligen geografischen Gebieten möglich

Auch nach Inkrafttreten der neuen europarechtlichen Regelungen zum August 2009 darf derzeit Perlwein aus italienischen IGT-Weinen in Deutschland hergestellt und als Vino frizzante IGT in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Trier einer in Trier ansässigen Firma Recht gegeben, die in Italien Tafelwein unterschiedlicher Rebsorten und Herkunft mit der Angabe IGT gekauft hat, um diese in Deutschland zu verschneiden, zu verperlen und als Vino frizzante IGT in Verkehr zu bringen. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte dies im Wesentlichen mit der Begründung... Lesen Sie mehr




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