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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Tostedt“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Tostedt, Urteil vom 03.04.2012
- 5 C 316/11 -

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Bezeichnung eines Wohnungseigentümers im Rahmen einer Eigentümerversammlung als Querulant

Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht

Wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ein Wohnungseigentümer als Querulant bezeichnet, so ist darin keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusehen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tostedt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Während einer Eigentümerversammlung bezeichnete der Wohnungseigentumsverwalter einen Wohnungseigentümer als Querulanten. Dieser sah darin eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und verlangte Zahlung von Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Tostedt entschied gegen den Wohnungseigentümer. Ihm habe kein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld zugestanden. Denn die Äußerung des Wohnungseigentumsverwalter habe keine schwerwiegende einen Schmerzensgeld rechtfertigende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dargestellt.Nach Ansicht des Amtsgerichts... Lesen Sie mehr