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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Schwelm“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Schwelm, Urteil vom 16.02.2017
- 27 C 228/16 -

Überraschende AGB-Klausel zur Möglichkeit einer separaten Kündigung eines Garagenmietvertrags

Vertrauen des Mieters in Einheitlichkeit des Mietverhältnisses bei Anmietung einer Wohnung zusammen mit einer im Haus liegenden Garage

Wird durch einen Vertrag eine Wohnung und eine im Haus liegende Garage angemietet, kann der Mieter von der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses ausgehen. Er muss in diesem Fall nicht damit rechnen, dass weit hinten im Miet­vertrags­formular eine Klausel die Möglichkeit der separaten Kündigung des Garagen­miet­verhältnisses regelt. Eine solche Klausel ist überraschend und somit nach § 305 c BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwelm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im März 2013 durch einen Vertrag sowohl eine Wohnung als auch eine im Haus befindliche Garage angemietet. Im Mai 2016 kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis über die Garage und berief sich dabei auf § 15 Abs. 4 des Mietvertrages. Danach konnte das Mietverhältnis über die Garage von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gesondert gekündigt werden. Zudem regelte die Klausel, dass sich beide Vertragsparteien darüber einig sind, dass der Bestand des Mietverhältnisses über die Garage nicht an das Wohnraummietverhältnis gebunden ist. Da die Wohnungsmieter die Kündigung für... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schwelm, Urteil vom 14.11.1990
- 27 C 32/90 -

Erdgeschossmieter eines Wohnhauses kann nicht zum alleinigen Winterdienst verpflichtet werden

Klausel aus Mietvertrag über Verpflichtung zum Winterdienst unwirksam

Kein Mieter muss damit rechnen, alleine für den Winterdienst zuständig zu sein. Erst recht nicht, wenn die zu räumende Wegstrecke vor dem Wohnhaus eine Länge von 150 Metern umfasst. Eine solche Regelung gilt als überraschend und kann deshalb nicht wirksamer Bestandteil eines Mietvertrages werden. Auch die Hausordnung kann eine derartige Verpflichtung nicht auf den Mieter übertragen, da er Mieter in der Regel davon ausgehen kann, dass seine Rechte und Pflichten abschließend im Mietvertrag geregelt werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Schwelm hervor.

Der Kläger im vorliegenden Fall klagte gegen seine Verpflichtung, als Mieter einer Erdgeschosswohnung als einziger Hausbewohner von insgesamt 24 Mietparteien für den Winterdienst zuständig zu sein. Der Mann behauptete, er habe sich in den vergangenen Jahren wiederholt über diese Sachlage beschwert. In der ersten Zeit habe er Unterstützung durch den Hausmeister und andere Mieter erhalten,... Lesen Sie mehr