die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Potsdam“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 13.08.2020
- 23 C 425/19 (2) -
Kein Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen fehlender Räumung durch Mieter bei Verhinderung der Beräumung
Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht
Verhindert der Vermieter die vollständige Beräumung der Mietsache durch den Mieter, so kann der Vermieter nachfolgend keinen Schadensersatz wegen Verletzung der Räumungspflicht verlangen. Ihm steht aber ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Kündigungsprozesses einigten ich die Parteien eines Mietvertrags, dass der Mieter die Mietsache bis Ende Mai 2019 geräumt herausgibt. Dies schaffte der Mieter jedoch nicht. Die Vermieter waren davon unbeeindruckt und erteilten dem vormaligen Mieter ab Juni 2019 ein Betretungsverbot. Die abschließende Räumung nahmen die Vermieter selbst vor und stellten die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von rund 4.600 EUR dem Mieter in Rechnung. Da sich dieser aber weigerte die Kosten zu übernehmen, erhoben die Vermieter Klage auf Zahlung von Schadensersatz.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 04.06.2020
- 31 C 38/19 -
Unwirksamer Beschluss über Baumfällung bei Möglichkeit der Baumerhaltung
Prüfung möglicher weniger eingreifender Maßnahmen
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Baumfällung ist unwirksam, wenn die Möglichkeit der Erhaltung des Baumes besteht. Es besteht die Pflicht zur Prüfung möglicher weniger eingreifender Maßnahmen. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung in Potsdam im August 2019 beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich das Fällen einer Erle. Der Wohnungseigentumsverwalter war der Meinung, dass die Erle umsturzgefährdet sei und verwies auf die von der zuständigen Behörde erteilte Fällgenehmigung von Oktober 2017. Mehrere Wohnungseigentümer waren mit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 16.04.2015
- 37 C 454/13 -
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Ausspähen des Nachbarn mit Flugdrohne
Nachbar steht wegen Verletzung der Privatsphäre Unterlassungsanspruch zu
Wird ein Grundstückseigentümer von einem seiner Nachbarn mit einer Flugdrohne ausgespäht, so stellt dies eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Ihm steht insofern ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 stellte die Lebensgefährtin eines Grundstückseigentümers beim Sonnenbaden im Garten fest, dass sich in etwa sieben Metern Höhe über ihr eine Flugdrohne befand. Die Drohne gehörte einem Nachbarn und war zudem mit einer Kamera ausgerüstet. Der Grundstückseigentümer sah durch den Flug der Drohne über sein Grundstück sein Recht auf... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 02.05.1996
- 26 C 38/96 -
Trotz erlaubter Hundehaltung kann im Falle des ständigen Jaulens und Bellens der Vermieter die Entfernung des Hundes verlangen
Schwerwiegende und nachhaltige Störung des Hausfriedens rechtfertigt Unterlassungsanspruch des Vermieters
Hat der Vermieter dem Mieter eine Hundehaltung erlaubt, so kann er die Erlaubnis wieder zurückziehen, wenn der Hund durch ständiges Jaulen und Bellen den Hausfrieden schwerwiegend und nachhaltig stört. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall jaulte und bellte der Hund der Mieter einer Wohnung fast täglich von den frühen Morgenstunden bis zum späten Nachmittag. Dies hatte seinen Grund darin, dass der eine Mieter in dieser Zeit arbeitsbedingt abwesend war und der andere Mieter gesundheitsbedingt sich nicht um den Hund kümmern konnte. Die Vermieterin mahnte die Mieter zunächst ab. Da dies zu keiner... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 19.06.2014
- 26 C 492/13 -
Unerwünschter Besuch der Nachbarskatze: Mieter hat gegenüber Vermieter Anspruch auf Vermeidung der Katzenbelästigung
Zudem besteht Recht zur Mietminderung in Höhe von 10 %
Bekommt ein Mieter wiederholt unerwünscht Besuch von der Nachbarskatze, so liegt darin eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung. Der Mieter hat daher gegenüber seinem Vermieter einen Anspruch darauf, dass er gegen die Katzenbelästigung durch den Nachbarsmieter vorgeht. Zudem besteht ein Recht zur Mietminderung von 10 %. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Erdgeschosswohnung ihre Miete, da es wiederholt zu einem unerwünschten Besuch der Katze einer Mitmieterin kam. Die Mieter fühlten sich dadurch in ihrer Wohnungsnutzung gestört. Darüber hinaus verlangten sie vom Vermieter gegen die Katzenbelästigung einzuschreiten. Dieser wies jedoch das Ansinnen sowie das Minderungsrecht zurück,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 21.09.1995
- 26 C 366/95 -
Fehlende Beheizung einer leerstehenden Wohnung im Winter führt zu Wasserrohrbruch: Vermieter haftet für dadurch entstandene Wasserschäden anderer Mieter
Hohe Frosttemperaturen begründen Pflicht zur Beheizung
Kommt es in einer leerstehenden Wohnung zu einem Wasserrohrbruch, weil der Vermieter trotz herrschender Frosttemperaturen die Wohnung nicht beheizte, und verursacht dies Wasserschäden, so haftet der Vermieter dafür. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1991 herrschten teilweise Minustemperaturen von bis zu 17 °C. Dies führte in einer leerstehenden und nicht beheizten Wohnung zu einem Wasserrohrbruch. Der Wasserrohrbruch infolge Frosteinwirkung verursachte wiederum in der unter der leerstehenden Wohnung liegenden Wohnung Wasserschäden im Kinderzimmer, Esszimmer sowie in Küche und... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 29.03.2007
- 26 C 287/06 -
Umlagefähigkeit der Wartungskosten für Rauchmelder bei Vereinbarung im Mietvertrag oder Umlageerklärung
Kosten für Rauchmelder fallen nicht unter "sonstige Betriebskosten"
Kosten für die Wartung von Rauchmeldern können nur dann als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies entweder im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder der Vermieter berechtigt ist, neue Betriebskosten durch Erklärung umzulegen. Eine Umlage als "sonstige Betriebskosten" ist nicht möglich. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall legte eine Vermieterin im Jahr 2005 die Wartungskosten für die Rauchmelder als "sonstige Betriebskosten" auf die Mieter um. Die Mieter meinten jedoch, dass dies nicht zulässig sei und weigerten sich zu zahlen. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Potsdam entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 15.06.1995
- 26 C 533/93 -
Recht zur Mietminderung bei Schimmelbildung an Außenwänden, Rattenbefall und fehlenden Treppengeländer
Feuchtigkeit in den Räumen beseitigt Wohnwert
Kommt es an den Außenwänden des Kinderzimmers, der Toilette und der Küche zu Schimmelbildungen, so berechtigt dies eine Mietminderung. Denn Feuchtigkeit in den Räumen beseitigt den Wohnwert. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung beschwerten sich bei der Vermieterin über diverse Mängel an der Wohnung. So seien die Außenwände des Kinderzimmers, des Bades und der Küche ständig durchfeuchtet gewesen, so dass es zu Schimmelbildungen kam. Außerdem beklagten sich die Mieter über Ratten im Flur- und Hofbereich. Auch viele weitere Mängel würde das... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 30.04.2012
- 23 C 236/10 -
Raumtemperatur von unter 20°C rechtfertigt Mietminderung
Mangel der Mietsache liegt vor
Erreichen die Räumlichkeiten einer Mietwohnung nicht die Temperatur von 20°C, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete wegen der mangelnden Beheizbarkeit der Räume und wegen der fehlenden Kellerisolierung. So sank die Mindesttemperatur an mehreren Tagen unter 20°C. Die Temperaturunterschreitung dauerte häufig mehrere Stunden an. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der rückständigen Miete.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 09.03.1995
- 26 C 406/94 -
Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür
Berechtigte Mietminderung, wenn bezogene Wohnung einer Baustelle gleicht
Die Höhe einer Mietminderung wird danach bemessen, wie sehr die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt ist. Die fehlende Möglichkeit, eine Wohnung abzuschließen, begründet beispielsweise einen erheblichen Minderungsprozentsatz. Dagegen sind Erscheinungen wie Bauschutt auf dem Grundstück kein Minderungsgrund, wenn bei Vertragsabschluss bekannt war, dass Bauarbeiten stattfinden würden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam hervor.
Im vorliegenden Fall machte eine Frau Mietminderung geltend, nachdem bei ihrem Einzug noch Bauarbeiten am Gebäude ausgeführt wurden und es aufgrund dessen zu verschiedenen Mängeln gekommen sei. Unter anderem sei keine Klingel vorhanden gewesen, habe die Heizung und die Wasserversorgung zeitweise nicht funktioniert und die Mülltonnen und das Grundstück seien mit Bauschutt überfüllt gewesen.... Lesen Sie mehr