die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Papenburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Papenburg, Urteil vom 10.03.2016
- 20 C 322/15 -
Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht stets grob fahrlässig
Kaskoversicherung steht kein Recht zur Leistungskürzung zu
Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist nicht stets grob fahrlässig, so dass die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht stets ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzen darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Papenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Autofahrer mit seinem Pkw an einem Morgen im Januar 2015 von der Straße ab, wodurch es zu einem Zusammenstoß mit einem Baum kam. Da der Pkw-Fahrer zu dieser Zeit mit Sommerreifen gefahren war, warf seine Kaskoversicherung ihm grobe Fahrlässigkeit vor und kürzte ihre Leistung um 50 %. Der Autofahrer war damit jedoch nicht einverstanden. Er führte an, dass keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht haben. Tatsächlich herrschten zum Unfallzeitpunkt eine Temperatur von 1,8 Grad und eine relative Luftfeuchtigkeit von 87,1 %. Zudem war weder Schnee noch Regen gefallen. Nach Ansicht des Autofahrers wäre es auch... Lesen Sie mehr