wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Melsungen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Melsungen, Urteil vom 07.12.2017
- 4 C 325/17 (70) -

Fristlose Kündigung eines Mieters mit geistiger Behinderung aufgrund massiven Einschlagens einer Wohnungseingangstür mit Holzhammer

Auffälliges Sozialverhalten der Nachbarschaft rückt Beschädigung nicht in milderes Licht

Beschädigt ein Mieter mit einer geistigen Behinderung die Wohnungseingangstür eines Mitmieters mit einem Holzhammer so sehr, dass sie ausgetauscht werden muss, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB ohne vorherige Abmahnung. Dass die Nachbarschaft ebenfalls sozial auffällig ist, rückt die Beschädigung nicht in ein milderes Licht. Dies hat das Amtsgericht Melsungen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 beschädigte ein Mieter die Wohnungseingangstür eines Mitmieters mit einem Holzhammer so sehr, dass die ausgetauscht werden musste. Hintergrund der Tat war, dass sich der Mitmieter ungebührlich gegenüber der Freundin des Mieters verhalten hatte. Sowohl der Mieter als auch der Mitmieter waren geistig behindert. Das Wohnhaus befand sich in einem sozialen Brennpunkt mit auffälligem Sozialverhalten durch den überwiegenden Teil der Mieter. Die Vermieterin hielt die Tat für nicht hinnehmbar und kündigte den Mieter ohne vorherige Abmahnung fristlos. Da sich der Mieter weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr




Werbung