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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ludwigsburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 08.12.2022
- 1 C 843/22 -

Bei Mietermehrheit muss Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden

Dies gilt auch bei Aufnahme eines weiteren Mieters nur zu Sicherungszwecken

Hat eine Wohnung mehrere Miete, so muss die Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der weitere Mieter nur zu Sicherungszwecken im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2004 schloss eine Frau einen Mietvertrag über eine Wohnung in Baden-Württemberg ab. Dabei wurde vereinbart, dass zu Sicherungszwecken auch ihr Vater mit in dem Vertrag als Mieter aufgenommen wird. Dieser unterschrieb sodann den Mietvertrag und wurde dort als Mieter genannt. Im Jahr 2021 erklärte die Vermieterin die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs. Da die Kündigung aber nur gegenüber der einen Mieterin ausgesprochen wurde, bestand nachfolgend Streit, ob die Kündigung wirksam war. Die Vermieterin bejahte dies und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 17.05.2018
- 1 C 351/18 -

Kein Einbehalt eines Sicher­heits­zuschlags von Mietkaution nach Mietvertragsende bei Ver­brauchs­ermittlung noch offener Betriebskosten aufgrund vorhandener Ablesewerte

Verbrauchsermittlung und Vergleich mit früherer Abrechnung ergibt zuverlässig zu erwartenden Nachzahlungsbetrag

Zwar darf ein Vermieter nach Mietvertragsende wegen noch offener Neben­kosten­abrechnungen einen Sicherheitszuschlag von der Mietkaution einbehalten. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ihm die Ablesewerte der noch zu fertigenden Abrechnung zur Verfügung stehen und er somit mittels Vergleichs einer früheren Abrechnung zuverlässig den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag ermitteln kann. In diesem Fall erstreckt sich der Einbehalt nur auf den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall behielten die Vermieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im April 2017 von der geleisteten Mietkaution in Höhe von 1.400 EUR 700 EUR wegen der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 ein. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er verwies darauf, dass die Abrechnung 2016 einen Nachzahlungsbetrag von 18,73... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 13.04.2010
- 8 C 3212/09 -

Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichtrückgabe eines Zentralschlüssels setzt tatsächlichen Austausch der Schließanlage voraus

Gefahr des Missbrauchs durch verlorenen Schlüssel begründet für sich allein keinen Schaden­ersatz­anspruch

Ein Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen des Verlustes eines Zentralschlüssels, wenn es tatschlich zu einem Austausch der Schließanlage kommt. Allein die Gefahr des Missbrauchs durch den verlorenen Schlüssel begründet keinen Schaden­ersatz­anspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigsburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung verlangte von ihrer Mieterin aufgrund eines Kostenvoranschlags Schadenersatz für den Austausch der Schließanlage, da die Mieterin nach ihrem Auszug ein Zentralschlüssel nicht zurückgeben konnte und somit die Gefahr eines Missbrauchs vorlag. Die Mieterin meinte aber, der Vermieterin stehe ein solcher Anspruch... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 20.07.2006
- 1 F 50/06 -

Verschweigen einer bevorstehenden Inhaftierung kann zur sofortigen Scheidung führen

Härtefall - Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden

Wenn ein Ehepartner dem anderen vor der Heirat verschweigt, dass er oder sie demnächst eine mehrmonatige Haftstrafe antreten muss (hier: 8 Monate), riskiert der Ehepartner eine Ehescheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg hervor.

Im Fall hatte eine Frau ihrem Mann verschwiegen, dass sie alsbald nach der Hochzeit eine achtmonatige Haftstrafe wegen Betrugs anzutreten hatte. Kurz nach der Inhaftierung beantragte der Ehemann die Scheidung. Er wartete dabei das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr nicht ab.Das Gericht schied die Ehe trotz des noch nicht abgelaufenen Trennungsjahres. Es glaubte dem... Lesen Sie mehr




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