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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Limburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Limburg, Urteil vom 12.11.1998
- 4 C 547/98 -

Beschädigung eines PKW aufgrund scheuenden Pferds: Alleinige Haftung des Pferdehalters aufgrund von Pferd ausgehender Tiergefahr

Von aggressiven Esel verursachtes Scheuen dabei unbeachtlich

Scheut ein Pferd aufgrund eines heranrasenden aggressiven Esels und beschädigt dadurch ein PKW, so haftet dafür allein der Pferdehalter, da der Schaden überwiegend durch die Verwirklichung der vom Pferd ausgehenden Tiergefahr verursacht worden ist. Dass das Scheuen auf den aggressiven Esel zurückging, spielt dabei keine Rolle. Daher kommt auch eine Mithaftung des Halters des Esels nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Limburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1996 scheute ein Pferd während des Überquerens eines Zebrastreifens, da ein Eselhengst aggressiv und lauthals wiehernd auf das Pferd zustürmte. Aufgrund des scheuenden Verhaltens des Pferds wurde ein Pkw beschädigt. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob für den Schaden auch der Halter des Esels mithafte.Das Amtsgericht Limburg verneinte eine Mithaftung des Halters des Esels. Da der Esel als Reittier für Besucher und Gäste genutzt wurde, habe es sich um ein Nutztier gehandelt. Daher hätte der Halter... Lesen Sie mehr