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Donnerstag, 10. Oktober 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Lahr“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Lahr, Urteil vom 10.04.1986
- 4 C 121/86 -

Zugang eines mieterseitigen Kündigungs­schreibens mit persönlicher Übergabe an Vermieter

Mit Übergabe gelangt Schreiben in Machtbereich des Vermieters

Übergibt ein Mieter sein Kündigungsschreiben persönlich dem Vermieter, so geht die Kündigung in diesen Zeitpunkt dem Vermieter zu. Denn dadurch gelangt die Kündigung in den Machtbereich des Vermieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lahr hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1985 beabsichtigten die Mieter einer Wohnung das Mietverhältnis zu kündigen. Da sich der Vermieter noch bis zum 8. September 1985 im Urlaub befand, übergaben die Mieter das Kündigungsschreiben ihm nach seiner Rückkehr persönlich. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob die Kündigung bereits ab Ende November 1985 oder erst ab Ende Dezember 1985 wirksam war. Der Vermieter erhob schließlich Klage auf Zahlung der Miete für Dezember 1985.Das Amtsgericht Lahr entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm stehe ein Anspruch auf Mietzahlung für Dezember 1985 zu.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lahr, Urteil vom 04.08.2014
- 5 C 246/13 -

Ein unerlaubter Werbeanruf führt nicht zur Unwirksamkeit des Tele­kommuni­kations­vertrags

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG stellt kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar

Kommt es aufgrund eines unerlaubten Werbeanrufs zum Abschluss eines Tele­kommuni­kations­vertrags, so ist dieser nicht deshalb unwirksam, weil der unerwünschte Werbeanruf eine unzumutbare Belästigung darstellt und daher gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verstößt. Denn die Wett­bewerbs­vorschrift stellt kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lahr hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2009 erhielt eine Frau einen unerwünschten Telefonanruf von einem Telekommunikationsanbieter. Aufgrund des Telefonats schloss die Frau mit dem Anbieter einen Telekommunikationsvertrag ab. Nachfolgend weigerte sie sich aber die Rechnungen zu bezahlen. Ihrer Meinung nach habe ein unzulässiger Werbeanruf vorgelegen. Aus diesem Grund... Lesen Sie mehr