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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Kehl“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Kehl, Beschluss vom 16.12.2020
- 5 OWi 505 Js 15189/20 -
Keine Besorgnis der Befangenheit aufgrund Ehe der Richterin des Bußgeldverfahrens mit Staatsanwalt des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
Staatsanwalt im Bußgeldverfahren nicht involviert
Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens begründet die Ehe der Richterin mit dem Staatsanwalt, der das strafrechtliche Ermittlungsverfahren in der Sache geführt hat, keine Besorgnis der Befangenheit. Dies hat das Amtsgericht Kehl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2020 wurde gegen einen Verlader vor dem Amtsgericht Kehl ein Bußgeldverfahren durchgeführt, nachdem dieser gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte. In der Sache wurde gegen den Betroffenen zuvor ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durchgeführt, welches aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Die für das Bußgeldverfahren zuständige Richterin war mit dem das strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführten Staatsanwalt verheiratet. Darauf wies die Richterin selbst hin. Es bestand nun die Frage, ob sie wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen sei.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Kehl, Beschluss vom 15.04.2014
- 5 OWi 304 Js 2546/14 -
Richterin verheiratet mit Staatsanwalt: Besorgnis der Befangenheit besteht
Durch Ehe begründetes gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung kann Entscheidung beeinflussen
Wenn die Richterin mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt verheiratet ist, kann dies Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters begründen. Denn durch das gegenseitige Vertrauen und die beiderseitige Wertschätzung innerhalb einer Ehe kann die Entscheidung der Richterin beeinflusst werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kehl hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt sich eine Richterin in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren für befangen und zeigte dies gemäß § 30 StPO selbst an. Denn dadurch, dass sie mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt verheiratet war, habe ihrer Ansicht nach die Besorgnis der Befangenheit bestanden. Nunmehr musste das Amtsgericht Kehl über die Selbstanzeige entscheiden.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Kehl, Urteil vom 23.09.2011
- 3 C 20/10 -
Kein Anspruch des Mieters auf Zugang zum Wasserzähler
Prüfung der Betriebskosten nur anhand der Abrechnungsunterlagen
Das Prüfungsrecht des Mieters bezüglich der Betriebskosten umfasst nur die Abrechnungsunterlagen. Er hat jedoch keinen Anspruch auf Zugang zu den Messeinrichtungen von Verbrauchstoffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kehl hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin machte gegenüber ihren Mietern eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen geltend und verlangte Zahlung von rückständiger Miete. Die beklagten Mieter weigerten sich aus verschiedenen Gründen. Unter anderem beriefen sie sich auf ein Zurückbehaltungsrecht. Denn die Vermieterin weigerte sich den Mietern Zugang zum Wasserzähler... Lesen Sie mehr
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