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Samstag, 7. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Altona“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 11.01.2022
- 303c C 10/21 -

Stilllegung eines Schwimmbads und einer Sauna nur mit Einstimmigkeit möglich

Bei durch Teilungserklärung geregelte Instand­haltungs­pflicht der Gemeinschaft greift § 19 Abs. 1 WEG nicht

Regelt eine Teilungserklärung, dass das Schwimmbad und die Sauna durch die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft instand zu halten ist, so kann deren Stilllegung nicht mittels eines auf § 19 Abs. 1 WEG gestützten Mehr­heits­beschlusses erreicht werden. Auch die Anwendung von § 20 Abs. 1 WEG scheide aus. Somit ist Einstimmigkeit erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2021 wurde auf einer Eigentümerversammlung in Hamburg mehrheitlich die Stilllegung des Schwimmbads und der Sauna beschlossen. Eine Wohnungseigentümerin war damit nicht einverstanden. Sie verwies auf die Teilungserklärung, wonach die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümergemeinschaft obliege. Sie erhob daher Anfechtungsklage.Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied zu Gunsten der Klägerin. Die Beschlüsse zur Stilllegung des Schwimmbads und der Sauna entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und seien daher unwirksam. Die Beschlüsse können... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 05.07.2019
- 318c C 1/19 -

Kein Anspruch des Vermieters auf Unterlassen des Transports eines Fahrrads durch Treppenhaus

Unterstellen von Fahrrädern in der Wohnung und damit verbundener Fahrradtransport durch Treppenhaus üblich

Ein Vermieter kann nicht gemäß § 541 BGB den Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus verbieten. Vielmehr ist das Unterstellen eines Fahrrads in der Wohnung und damit der Fahrradtransport durch das Treppenhaus üblich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Wohnungsmieter in Hamburg von seiner Vermieterin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Vermieterin wollte erreichen, dass der Mieter den Transport seines Fahrrads in seine Wohnung unterlässt. Da der Mieter dieses Ansinnen zurückwies, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied gegen die Vermieterin.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 30.12.2015
- 319a C 83/15 -

Fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Einlegung eines Rechtsmittels gegen Ein­stellungs­bescheid nach erstatteter Strafanzeige

Schwere Treue­pflicht­verletzung rechtfertigt fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung

Erstattet ein Wohnungsmieter Strafanzeige und wird das Er­mittlungs­verfahren mangels Tatverdachts eingestellt, so stellt die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Ein­stellungs­bescheid eine schwere Treue­pflicht­verletzung dar. Dies rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mieters ohne vorherige Abmahnung. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zusammenhang mit einem Mieterhöhungsverlangen erstattete ein Wohnungsmieter im November 2014 Strafanzeige gegen die Vermieterin wegen Betrugs. Er fühlte sich von der Vermieterin arglistig und vorsätzlich getäuscht, da diese bei der Erstellung des Mieterhöhungsverlangens eine falsche Baualtersklasse angegeben hatte. Die Vermieterin gab... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 26.09.1989
- 316 a C 97/89 -

Erlaubnis zur Hundehaltung darf bei wiederholter Verunreinigung von Treppenhaus und Garten sowie Eindringen des Hundes in fremde Wohnung widerrufen werden

Vorliegen von vermeidbaren und unzumutbaren Belästigungen

Verunreinigt der Hund eines Mieters wiederholt das Treppenhaus sowie den Garten und dringt er in fremde Wohnungen ein, so berechtigt dies den Vermieter zum Widerruf der Hundehaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Vermieterin einer Wohnung von ihrer Mieterin die Entfernung des Hundes. Zur Begründung führte die Vermieterin an, dass der Hund wiederholt das Treppenhaus sowie den Garten verunreinigt hatte und in die Wohnung von benachbarten Mietern eindrang. Da sich die Mieterin weigerte den Hund abzuschaffen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 30.04.2007
- 314 a C 72/06 -

Mietminderung: Optische Mängel durch Spakbildung und Schimmelbildung in Silikonverfugung sowie Risse in den Fliesen des Badezimmers und im Waschbecken

Mietminderung von 3 % bei optischen Mängeln des Bades

Weist ein Bad aufgrund der Spak- und Schimmelbildung in der Silikonverfugung der Badewanne sowie der Risse in den Fliesen und des Waschbeckens optische Mängel auf, ist eine Mietminderung von 3 % gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da ihr Bad wegen verschiedener Mängel unansehnlich gewesen sei. So hatte die Silikonverfugung der Badewanne an mehreren Stellen großflächig schwarze Spak- und Schimmelbildung aufgewiesen. Zudem befanden sich in den Wandfliesen zahlreiche Haarrisse. Außerdem befand sich ein langer Haarriss quer über den Fußboden... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 14.02.2012
- 316 C 275/11 -

Cannabisanbau eines Untermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des Hauptmieters

Aufgrund Schwere des Vertragsverstoßes keine Abmahnung erforderlich

Der professionelle Anbau von Cannabis in einer Mietwohnung durch einen Untermieter stellt eine erhebliche Vertragsverletzung des Hauptmieters dar. Der Vermieter ist daher berechtigt den Hauptmieter fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte sich im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung einer Mietwohnung heraus, dass in der Wohnung in erheblichen Umfang Cannabis angebaut wurde. So befanden sich in der Wohnung neben mehreren Cannabispflanzen auch zahlreiche Geräte zum Cannabisanbau und verkaufsfertig verpacktes Marihuana. Die Wohnung hatte die Mieterin an einen Untermieter vermietet.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000
- 318 c C 128/00 -

Last-Minute: Reisepreisminderung bei vorgezogener Rückflugzeit

Wird der Rückflug um eineinhalb Tage nach vorne verlagert, ist eine entsprechende Reisepreisminderung angemessen

Findet der Rückflug statt um 08.45 Uhr bereits um 03.15 Uhr des Vortages statt, gibt es das anderthalbfache des Tagespreises zurück. Hingegen stellt eine verzögerte Ankunft von vier bis fünf Stunden keinen Reisemangel dar, sondern eine bloße Unannehmlichkeit. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona.

Anlass zur Klage war eine Last-Minute-Pauschalreise nach Ägypten. Erst bei Reiseantritt am Flughafen erhielt die Urlauberin ihre Reisebestätigung. Diese wies entgegen der Reiseanmeldung den Zeitpunkt des Rückflugs statt 8.45 Uhr mit 3.15 Uhr des Vortags aus. Der Rückflug verschob sich also um mehr als einen Tag.Für das Amtsgericht ist dies ein klarer Reisemangel. Denn... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 30.08.2006
- 318A C 146/06 -

Räum- und Streupflicht: Vermieter kann 80-jährige Mieterin nicht mehr zum Winterdienst verpflichten

Aus Gesundheitsgründen kein Winterdienst mehr möglich

Gebrechliche Senioren müssen im Winter nicht zu Schneeschieber und Besen greifen, wenn sie laut Mietvertrag hierzu eigentlich verpflichtet wären. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war eine 80 Jahre alte Seniorin laut einer Klausel in ihrem Mietvertrag zur Wegereinigung und Streuung im Winter verpflichtet. Wegen ihres Alters konnte sie dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen. Dies belegte sie durch ein ärztliches Attest. Der Vermieter verlangte daraufhin von der Dame die Übernahme der Kosten für einen Räumdienst – insgesamt 290,- EUR.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 21.06.2000
- 318c C 36/00 -

Wenn das Flugzeug auf einem anderen Flughafen landet

Sofern die Dauer für den Bustransfer außer Verhältnis zum Flug steht, liegt ein erheblicher Mangel vor

Wenn das Flugzeug beim Rückflug auf einem mehrere hundert Kilometer entfernten Flugplatz landen soll, kann der Urlauber auf Kosten des Veranstalters einen separaten Flug buchen und sich einen Mietwagen für die Reststrecke nehmen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.

Im Fall hatte ein Urlauber eine Flugreise in die Türkei gebucht. Für die Rückreise war eigentliche ein Direktflug von Antalya nach Hamburg geplant. Der Reiseveranstalter änderte jedoch die geplante Rückreise. Der Urlauber sollte nun mit dem Bus von Alanya nach Antalya reisen, von dort mit einem anderen Bus nach Dalaman, von Dalaman mit dem Flugzeug nach Frankfurt und von dort mit dem Bus nach Hamburg.... Lesen Sie mehr



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