die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Grünstadt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Grünstadt, Urteil vom 11.02.1994
- 2a C 334/93 -
Frustzwerge: Nachbar muss Gartenzwerge, die einen "Stinkefinger" zeigen oder entblößtes Hinterteil haben aus dem Garten entfernen
Zwerge verletzen Nachbarn in der Ehre
Werden Frustzwerge (z.B. Zwerge mit "Stinkefinger" oder entblößtem Hinterteil) in der Absicht aufgestellt, den Nachbarfrieden nachhaltig zu stören, so stellt dies eine Ehrverletzung dar und der Nachbar kann die Entfernung der Zwerge verlangen. Soweit der Aufsteller die Zwerge selbst hergestellt hat, kann er sich diesbezüglich nicht auf seine künstlerische Freiheit berufen, da die Zwerge klar erkennbar der Ehrverletzung und somit der Verletzung der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde des Einzelnen dienten. Dies hat das Amtsgericht Grünstadt entschieden.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall stritten die Eigentümer zweier benachbarter Anwesen. Die beiden Häuser liegen aneinandergebaut in einem Innenhof mit gemeinsamen Zugang zur Straße, wobei das Haus des beklagten Nachbarn an die Straße angrenzt und das Haus des Klägers dahinter liegt. Gegenüber dem Wohnhaus des beklagten Nachbarn befindet sich ein ebenfalls diesem gehörendes Nebengebäude mit Terrasse sowie ein daran angrenzender, dem Anwesen des Klägers (Eingangsbereich) gegenüberliegender Garten.Das nachbarliche Verhältnis zwischen den Parteien war bereits seit einiger Zeit auf das Äußerste angespannt. Die Nachbarn... Lesen Sie mehr