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Montag, 27. März 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Görlitz“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 20.03.2015
- 5 C 439/14 -

Unterzeichnung einer Modernisierungs­ankündigung mit voraussichtlichem Erhöhungsbetrag stellt keine Zustimmung zu einer späteren Mieterhöhung dar

Vermieter stellte reduzierte Mieterhöhung im Falle des Verzichts auf Minderungsrecht in Aussicht

Unterschreibt ein Wohnungsmieter eine Modernisierungs­ankündigung mit dem Inhalt, dass im Falle des Verzichts auf das Mietminderungsrecht eine nur reduzierte Mieterhöhung fällig wird, liegt darin keine Zustimmung zur späteren Mieterhöhung, wenn der Erhöhungsbetrag in der Ankündigung lediglich als Circa-Wert angegeben wurde. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 erhielten die Mieter einer Wohnung eine Modernisierungsankündigung. Das Schreiben enthielt einen Passus, wonach eine nur reduzierte Mieterhöhung geltend gemacht werde, wenn die Mieter auf ihr Recht zur Mietminderung verzichten würden. Der Erhöhungsbetrag wurde auf Grundlage einer Kostenberechnung als Circa-Wert angegeben. Die Mieter unterschrieben die Modernisierungsankündigung. Nach Abschluss der Arbeiten verlangte die Vermieterin im April 2014 die im Ankündigungsschreiben enthaltene erhöhte Miete. Die Mieter ließen dies nicht gelten, so dass der Fall vor Gericht kam.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 24.10.1997
- 2 C 0431/97 -

Fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung aufgrund hohen Lebensalters des Mieters und Verbesserung der Hygiene unwirksam

Kündigung wegen Wiederherstellung vertragsgemäßen Verhaltens treuwidrig

Die fristlose Kündigung eines Mieters wegen der Verwahrlosung der Wohnung ist treuwidrig und daher unwirksam, wenn der Mieter das vertragswidrige Verhalten abgestellt hat und angibt, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Vermieterin im März 1993 fest, dass eine ihrer vermieteten Wohnungen verwahrlost war. Der 85-jährige Mieter der Wohnung entsorgte weder seine Speisereste noch den Unrat, so dass eine starke Geruchsbelästigung entstand. Zudem bestand die Befürchtung, dass es zu einem Ungezieferbefall kommt. Nachdem die Vermieterin mehrfach das vertragswidrige Verhalten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 15.05.1997
- 3 C 1347/96 -

Mietminderung: 14-15°C warme Räume in den Wintermonaten rechtfertigen Mietminderung von 70 %

20 % Mietminderung bei Auftreten von rostigem Wasser

Führt ein Mangel der Heizungsanlage dazu, dass die Räume nur 14-15°C warm werden, so rechtfertigt dies in den Wintermonaten eine Mietminderung von 70 %. Zudem kann bei Auftreten von braunem, extrem eisenhaltigem Wasser die Miete um 20 % gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da ihre Räume in den Wintermonaten nur 14-15 °C warm wurden. Zudem trat rostiges Wasser aus den Leitungen aus. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Görlitz entschied gegen die Vermieterin. Denn der Mieterin habe... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 26.04.2004
- 2 C 0727/03 -

Brunnen im mitgemieteten Garten darf grundsätzlich von Mietern benutzt werden

Grundstücks­eigentümer hat keinen Anspruch auf Unterlassen der Wasserentnahme

Befindet sich im Mietergarten ein Brunnen, so kann dieser grundsätzlich von den Mietern genutzt werden. Der Eigentümer des Grundstücks bleibt zwar weiterhin Eigentümer des Brunnen. Er hat aber keinen Anspruch auf Unterlassen der Wasserentnahme. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Wohnung haben im November 1966 zugleich einen Garten mitgemietet. In diesem stand ein Brunnen, der von den Mietern regelmäßig zur Bewässerung des Gartens benutzt wurde. Nachdem das Grundstück mit dem Mietshaus und dem Garten weiterverkauft wurde, verschlossen die neuen Eigentümer den Brunnen. Ihrer Meinung nach, habe den... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 03.11.1997
- 1 C 1320/96 -

Mietminderung wegen rostigem Wasser und Raumtemperatur von 16-18 °C in den Wintermonaten

Minderungsquote von 20 bzw. 30 % angemessen

Weist das Wasser eine Rostverfärbung auf und lassen sich die Wohnräume nur bis zu einer Temperatur von 16-18 °C beheizen, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 20 bzw. 30 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, weil das Wasser eine Rostverfärbung aufwies. Zudem war in den Monaten Januar und Februar eine Beheizung der Räume nur bis 16-18 °C möglich. Die Vermieterin weigerte sich jedoch das Minderungsrecht anzuerkennen und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr



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