wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Erding“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Erding, Urteil vom 03.05.2023
- 116 C 1839/22 -

Kein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung aufgrund mehrstündigen Ausfalls des SITA-Systems

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen

Kommt es zu einer Flugverspätung aufgrund des mehrstündigen Ausfalls des SITA-Systems, so kann sich die Fluggesellschaft auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) berufen. Hat die Fluggesellschaft zudem alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 VO. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 erreichten zwei Fluggäste ihren Ankunftsort in Fort Lauderdale mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Die Fluggäste verfügten über eine Buchung für einen Flug von München über Charlotte nach Fort Lauderdale. Zu der Verspätung kam es, weil in München das SITA-Netzwerk für mehrere Stunden gänzlich ausfiel und der Flug nach Charlotte daher verspätet startete. Dadurch verpassten die Fluggäste ihren Anschlussflug nach Fort Lauderdale. Nachfolgend bestand Streit, ob die Fluggesellschaft zur Zahlung einer Ausgleichsleistung verpflichtet war.Das Amtsgericht Erding... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Erding, Urteil vom 14.07.2022
- 113 C 4971/21 -

Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung wegen Bevorzugung eines zuvor wetterbedingt ausgefallenen Fluges

Kein Berufen auf außergewöhnliche Umstände

Wird ein Flug wegen der Bevorzugung eines zuvor wetterbedingt ausgefallenen Fluges annulliert, steht einem davon betroffenen Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art.7 Abs. 1 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 wollte ein Mann von München über Abu Dhabi nach Phuket fliegen. Weil der 1. Teilflug annulliert wurde, erreichte er sein Flugziel mit einer Verspätung von 24 Stunden. Zu der Flugannullierung kam es, weil die Fluggesellschaft einen am Vortag wetterbedingt ausgefallenen Flug bevorzugen wollte. Der Fluggast beanspruchte nachfolgend... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Erding, Urteil vom 29.12.2021
- 119 C 1903/21 -

Keine rechtzeitige Mitteilung des Fluggastes über Flugannullierung bei Information nur des Reisevermittlers

Unterlassene Weiterleitung der Information geht zu Lasten der Fluggesellschaft

Einem Fluggast wird dann nicht rechtzeitig im Sinne von Art. 5 Abs. 1 c) i) Flug­gast­rechte­verordnung (VO) eine Flugannullierung mitgeteilt, wenn lediglich der Reisevermittler informiert wird. Leitet dieser die Information nicht an den Fluggast weiter, geht dies zu Lasten der Fluggesellschaft. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Flugpassagierin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Erding gegen eine Fluggesellschaft auf Zahlung einer Ausgleichsleistung wegen der Annullierung ihres Fluges von München nach Split. Die Fluggesellschaft wehrte sich gegen die Inanspruchnahme unter anderem mit der Begründung, sie habe den Fluggast rechtzeitig über die Flugannullierung informiert.... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Erding, Urteil vom 26.02.2018
- 5 C 2370/17 -

Fehlende Trennung des Stromkreislaufs der Wohnung vom Allgemeinstrom stellt Mietmangel dar

Kosten von über 1.000 Euro zur Trennung des Stromkreislaufs für Vermieter nicht unzumutbar hoch

Läuft über den Stromkreislauf einer Wohnung auch der Allgemeinstrom, so liegt ein Mietmangel gemäß § 536 BGB vor. Die Kosten der Trennung des Stromkreislaufs der Wohnung vom Allgemeinstrom von über 1.000 Euro sind nicht als unzumutbar hoch für den Vermieter zu werten. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall zahlte eine Wohnungsmieterin seit Mietbeginn im März 2014 nicht nur den eigenen verbrauchten Strom, sondern auch den Allgemeinstrom. Hintergrund dessen war, dass über den Zähler der Mieterin auch der Allgemeinstrom lief. Davon wusste die Mieterin aber nichts. Die fehlende Trennung des Stromkreislaufs der Wohnung vom Allgemeinstrom war weder im Mietvertrag... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Erding, Urteil vom 15.04.2016
- 7 C 1934/15 -

Verspätete Ankunft des Pushback-Fahrzeugs begründet außergewöhnlichen Umstand an Flugverspätung

Fluggast steht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu

Kommt es zu einer Flugverspätung, weil am Startflughafen das Pushback-Fahrzeug zu spät bereitstand, besteht für die Fluggäste kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO stützen. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil am Flughafen in Canton (China) das Pushback-Fahrzeug zu spät eintraf, erhielt der Flug nach Paris eine spätere Starterlaubnis und konnte somit nicht planmäßig starten. Dies führte dazu, dass eine Flugpassagierin ihren Anschlussflug nach München verpasste und erst mit einer Verspätung von knapp sechs Stunden ihr Ziel erreichte. Sie klagte... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Erding, Urteil vom 13.05.2014
- 4 C 420/15 -

Kein Anspruch des Fluggastes auf Ersatz der Rechtsanwalts­gebühren bei vorheriger Beauftragung eines Inkassounternehmens

Keine Notwendigkeit zur Beauftragung eines Rechtsanwalts

Beauftragt ein Fluggast ein Inkassounternehmen mit der außergerichtlichen Forderungs­durchsetzung, so ist die anschließende Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht notwendig. Ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwalts­gebühren besteht dann nicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das anwaltliche Mahnschreiben nicht mehr beinhaltet als die Erstmahnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Erding hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beauftragte ein Fluggast ein Inkassounternehmen zur außergerichtlichen Durchsetzung von Ausgleichszahlungen. Nachdem das Mahnschreiben des Inkassounternehmens erfolglos blieb, beauftragte der Fluggast einen Rechtsanwalt, der ebenfalls ein Mahnschreiben aufsetzte. Nachdem dieses auch zu keinem Erfolg führte, erhob der Fluggast schließlich Klage. In diesem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Erding, Urteil vom 27.03.2007
- 4 C 129/07 -

Rückflug kann auch genutzt werden, wenn der Hinflug nicht in Anspruch genommen wird

Gericht erklärt Passage in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lufthansa für unwirksam

Ein Flugpassagier darf nicht gezwungen werden, die gebuchten Flüge insgesamt der Reihenfolge nach abzufliegen. Er kann bei einem Hin- und Rückflug auch den Hinflug verfallen lassen und nur den Rückflug in Anspruch nehmen. Das hat Amtsgericht Erding entschieden.

Im entschieden Fall buchte ein Flugpassagier bei der Lufthansa ein Billigticket für einen Hin- und Rückflug zwischen München und Florenz zu einem Preis von 116,50 EUR. Der Mann ließ den Hinflug verfallen und wollte nur den Rückflug in Anspruch nehmen. Die Fluggesellschaft verweigerte ihm jedoch die Beförderung. Lufthansa verwies auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den so genannten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Erding, Urteil vom 05.07.2006
- 4 C 309/06 -

Check-in-Schalter zu lahm - Pünktliche Passagiere verpassen Flug

Passagiere haben Anspruch auf je 400,- EUR Entschädigung für verpassten Flug

Eine Fluggesellschaft, die pünktliche Passagiere wegen Personalmangels nicht rechtzeitig abfertigen kann und die darum ihren Flug verpassen, muss ihnen eine Entschädigung zahlen. Das hat das Amtsgericht Erding entschieden.

Im Fall waren zwei Schüler 90 Minuten vor dem Abflug am Flughafen. Trotzdem verpassten sie ihren Flug. Die Fluggesellschaft hatte nur einen offenen Schalter für die Abfertigung. Als sie sich nach langem Warten zum Schalter vorgekämpft hatten, erfuhren sie, dass ihr Flug überbucht war und sie frühestens am nächsten Tag fliegen könnten. Die Fluggesellschaft wies die Schüler nicht darauf... Lesen Sie mehr