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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Borken“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Borken, Urteil vom 03.02.2006
- 15 C 466/04 -

Vermieter kann im Mietvertrag Reinigungsplan aufstellen

Gericht verurteilt Mieter zur Durchführung der Reinigungsarbeiten

In einem Wohnraummietvertrag für ein Mehrfamilienhaus kann wirksam vereinbart werden, dass die Reinigung des Treppenhauses und der gemeinsamen Kellerräume von den Mietern im Wechsel auszuführen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Borken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Eigentümer einer Wohnanlage per Mietvertrag einen Reinigungsplan aufgestellt. Darin hieß es:"Reinigung der Treppen und des HausfluresDer Mieter übernimmt die Verpflichtung, die Treppenhausreinigung von seinem Podest abwärts bis zum nächsten Podest - im Erdgeschoss des Hausflures - kostenlos und ohne Anspruch auf Mietminderung durchzuführen. Von dieser Verpflichtung ist er nur dann und solange entbunden, soweit ein Hauswart zur Verfügung steht. Die Erfüllung dieser Pflichten trifft den Mieter auch dann, wenn der Hauswart durch Urlaub oder Krankheit seinen Dienst nicht ausübt oder sich im Streik befindet."... Lesen Sie mehr