wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bonn“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 26.01.2018
- 118 C 158/17 -

Nutzung eines Getränkehalters für Heißgetränke während Autofahrt ist nicht grob fahrlässig

Verkehrsunfall aufgrund verschütteten Heißgetränks ist als einfache Fahrlässigkeit zu werten

Nutzt ein Autofahrer während der Fahrt den Getränkehalter des Fahrzeugs für ein Heißgetränk, so liegt darin keine grobe Fahrlässigkeit. Kommt es zu einem Verkehrsunfall wegen des Verschüttens des Heißgetränks liegt vielmehr einfache Fahrlässigkeit vor. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verursachte der Mieter eines Mietwagens einen Verkehrsunfall, weil sich heißer Kaffee auf seinen Schoß ergoss und er dadurch das Lenkrad verriss. Der Mietwagenfahrer hatte den Becher mit dem heißen Kaffee in den Getränkehalter des Mietwagens gestellt. Der Fahrer griff den Becher nicht richtig und erwischte dadurch nur den Deckel, wodurch sich der heiße Kaffee auf den Schoß des Fahrers ergoss. Aufgrund des Unfalls entstand am Mietwagen ein Sachschaden in Höhe von über 1.300 Euro. Der Fahrer zahlte an die Mietwagenfirma einen Betrag von 750 Euro, da im Mietvertrag geregelt war, dass der Mieter bei leichter Fahrlässigkeit... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2019
- 27 C 95/18 -

Zulässiger Ge­nehmigungs­vorbehalt für Hundehaltung in einer Wohneigentumsanlage

Beschluss über Ge­nehmigungs­vorbehalt entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Der Beschluss einer Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft, dass die Hundehaltung einer Genehmigung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer bedarf, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist damit zulässig. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Hundehaltung nur durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gestattet sei. Die Tierhaltung war aber weiterhin grundsätzlich erlaubt. Mit dem Genehmigungsvorbehalt war eine Wohnungseigentümerin nicht einverstanden und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 23.03.2015
- 111 C 9/15 -

Verspätete Bearbeitung eines Frei­stellungs­auftrags aufgrund Irrtums über Bestehen einer Ehe zwischen zwei Frauen rechtfertigt keinen Ent­schädigungs­anspruch

Durch Diskriminierung zugefügte Herabsetzung bzw. Zurücksetzung fehlt es an erforderlicher Intensität

Wird ein Frei­stellungs­auftrag verspätet bearbeitet, weil der zuständige Mitarbeiter irrtümlich davon ausgeht, dass eine Ehe zwischen zwei Frauen nicht geschlossen werden kann, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG). Denn die durch die Diskriminierung zugefügte Herabsetzung bzw. Zurücksetzung fehlt es in diesem Fall an der erforderlichen Intensität. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 2013 ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge eines Ehepaars verspätet bearbeitet. Hintergrund dessen war, dass es sich beim Ehepaar um zwei Frauen handelte und sie den Auftrag als Ehegattinnen unterschrieben hatten. Der zuständige Mitarbeiter ging aber davon aus, dass die Frauen keine Eheleute, sondern eingetragene Lebenspartnerinnen... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 24.01.2018
- 27 C 136/17 -

Zulässige Pauschalgebühr für Wohn­eigentums­verwalter in Höhe von 200 EUR für Zuarbeit an Rechtsanwalt

Erhöhter Zeit-, Kosten- und Arbeitsaufwand rechtfertigt Sondervergütung

Eine Pauschalgebühr für den Wohn­eigentums­verwalter in Höhe von 200 EUR für die Zuarbeit an einen Rechtsanwalt im Rahmen einer Zahlungsklage gegen einen säumigen Wohnungseigentümer ist nicht zu beanstanden. Insofern ist der erhöhte Zeit-, Kosten- und Arbeitsaufwand zu berücksichtigen, der mit einer solchen Klage für den Verwalter verbunden ist. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft traf im Juli 2017 mehrheitlich einen Beschluss, wonach die Verwalterin für jede Klage gegen einen das Hausgeld säumigen Wohnungseigentümer eine Pauschalgebühr in Höhe von 200 EUR erhalten sollte. Die Sondervergütung sollte den zusätzlichen Aufwand abdecken, die der Verwalterin durch die Zuarbeit an den... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 01.03.2016
- 106 C 269/15 -

Überlassung eines demokratisch legitimierten Stadtratsmandats an nicht gewählten Dritten gegen Erhalt der monatlichen Mandatsbezüge sittenwidrig

"Verkäufer" steht kein Anspruch auf monatliche Zuwendung gegen Dritten zu

Überlässt ein gewählter Stadtrat sein demokratisch legitimiertes Mandat einem nicht gewählten Dritten und erhält er im Gegenzug die monatlichen Mandatsbezüge, so ist dies gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig. Aufgrund dessen steht dem Mandats-"Verkäufer" kein Anspruch auf die monatliche Zuwendung gegen den Dritten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Mitglied einer Partei im Mai 2014 in den Rat der Stadt Bonn gewählt. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vereinbarte er jedoch mit einem jüngeren Parteimitglied, dass er sein Mandat an dem nicht gewählten Jüngeren abgibt. Im Gegenzug sollte er eine monatliche Zuwendung in Höhe von 560,00 EUR erhalten, die der Höhe der monatlichen Mandatsbezüge... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 28.07.2015
- 114 C 151/15 -

Scheitern der Eingewöhnung eines Kindes in Kindertagesstätte berechtigt Eltern zur fristlosen Kündigung des Betreuungsvertrags

Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund wichtigen Grundes (§ 626 Abs. 1 BGB)

Scheitert die Eingewöhnung eines Kindes in einer Kindertagesstätte noch nach fünf Wochen, so sind die Eltern berechtigt, den Betreuungsvertrag gemäß § 626 Abs. 1 BGB fristlos zu kündigen. Denn die dadurch bedingte Beeinträchtigung des Kindeswohls stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Eltern ihren einjährigen Sohn im September 2014 bei einer Kindertagesstätte angemeldet hatten, kam es zu Problemen mit der Eingewöhnung. Selbst nach fünf Wochen konnte das Kind nicht über einen Zeitraum von mehr als zwei Stunden täglich in der Kindertagesstätte belassen werden. Zudem musste sich stets ein Elternteil in den Räumen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 23.06.2015
- 109 C 348/14 -

Eintragung in Branchenverzeichnis: Anspruch des Gewerbetreibenden auf Schadensersatz aufgrund Vertragsschluss durch Cold Call

Unerwünschter Werbeanruf stellt rechtswidrigen Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar

Geht ein Gewerbetreibender aufgrund eines Cold Calls einen Vertrag über die Eintragung seiner Firmendaten in ein Branchenverzeichnis ein, steht dem Gewerbetreibenden ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Eintragungskosten zu. Denn der unerwünschte Werbeanruf stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiberin eines Branchenverzeichnisses klagte gegen die Inhaberin einer Glas- und Gebäudereinigung auf Zahlung von 589,05 EUR. Hintergrund dessen war ein angeblich im September 2014 beauftragter Eintrag in das Branchenverzeichnis. Die Firmeninhaberin erhielt innerhalb weniger Minuten zwei Anrufe von einem Mitarbeiter der Branchenbuchbetreiberin.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 03.10.2014
- 201C 334/13 -

Stinkende Pferdesalbe: Vermieter darf Mieter wegen extremer Geruchsbelästigung kündigen

Belästigung mit extremen Gerüchen stellt eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar

Ein Mieter darf seine Nachbarn nicht mit unerträglichen Gerüchen belästigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin einem 83-jährigen Mieter gekündigt, weil dieser sich seit einigen Jahren mit "Pferdesalbe" pflegt. Der unerträgliche Geruch der Pferdesalbe hatte schon mehrere Nachbarn vertrieben. Diese konnten ihre Balkone, die über der Wohnung des Rentners lagen, nicht nutzen. Auch die 89-jährige Vermieterin selbst litt unter der Pferdesalbe. Sie... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.08.1987
- 6 C 172/87 -

Mieter muss Pfoten seiner Hunde reinigen

Dreckige Hundepfoten

Dem Mieter und Halter zweier Hunde ist es zuzumuten, die Pfoten seiner Lieblinge zu säubern, bevor er sie in das Haus einlässt. Dies entschied das Amtsgericht Bonn.

Augenscheinlich trugen die zwei Hunde eines Mieters zuviel Dreck in ein Miethaus.Das Amtsgericht Bonn entschied, dass ein Mieter die Pfoten seiner Hunde reinigen muss, bevor sie das Haus betreten.Dies sei dem Halter ohne weiteres zuzumuten - auch wenn es sich um zwei Hunde handle.Dem Mieter und Halter zweier Hunde ist es zuzumuten, die Pfoten seiner Lieblinge... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 28.01.2014
- 109 C 228/13 -

Selbst ernannter Ordnungshüter darf keine Fotos von Personen zur Beweissicherung machen

Grundrechtlich geschütztes Recht am eigenen Bild wird verletzt

Ein selbst ernannter Ordnungshüter darf zum Zwecke der Beweissicherung keine heimlichen Fotos von begangenen Ordnungs­widrigkeiten machen. Denn dadurch verletzt er das Recht am eigenen Bild und damit das Persönlich­keits­recht der Betroffenen (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Naturschutzgebiet war es unter anderem verboten Hunde unangeleint mit sich zu führen oder sie außerhalb von Wegen laufen zu lassen. Ein selbst ernannter Ordnungshüter fühlte sich berufen Verstöße gegen das Verbot zu dokumentieren. Dazu fertigte er zur Beweissicherung Fotoaufnahmen an, machte sich Notizen zum beobachteten Verhalten... Lesen Sie mehr




Werbung