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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Besigheim“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 22.06.2023
- 7 C 442/22 -

Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Leihe einer Einbauküche bei gleichzeitiger Instand­haltungs­pflicht des Mieters

Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung der Mieter

Eine Regelung in den AGB eines Wohn­raum­mietvertrags ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie die Leihe der Einbauküche durch den Mieter bei gleichzeitiger Instand­haltungs­pflicht des Mieters regelt. Darin liegt eine unangemessene Benachteiligung der Mieter. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die AGB eines Mietvertrags über eine Wohnung in Baden-Württemberg enthielt folgende Passage: "Die Einbauküche ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Sie gehört dem Vermieter und wird dem Mieter kostenlos zum Gebrauch überlassen. Für Instandhaltungen und Reparaturen muss der Mieter aufkommen." Nachdem im Juni 2022 an der Dunstabzugshaube der Küche ein Defekt auftrat, beanspruchte die Mieterin die Mängelbeseitigung von den Vermietern. Diese weigerten sich mit Blick auf die AGB-Regelung. Die Mieterin erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Besigheim entschied zu Gunsten der Mieterin.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 27.04.2023
- 7 C 481/22 -

Bei mit Holz betriebener Heizung darf Vermieter nicht Heizkosten auf Basis fiktiver Heizölkosten abrechnen

Kein Anspruch auf Nachzahlung

Wird in einem Mietshaus die Heizung mit Holz betrieben, dürfen die Heizkosten nicht auf Basis fiktiver Heizölkosten abgerechnet werden. Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Heizung und die Warmwasserversorgung in einem Mietshaus in Baden-Württemberg wurden mit Holz betrieben. Dennoch rechnete der Vermieter für den Zeitraum September 2021 bis Mai 2022 die Heizkosten so ab, als ob Heizöl verwendet wurde. Die Mieter einer Wohnung sollten nach der Berechnung etwa 612 € nachzahlen. Da sich diese weigerten, erhob der Vermieter Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 09.07.1997
- 3 C 290/97 -

Umzug eines Ehepaars: Durch einen Ehepartner abgeschlossener Umzugsvertrag verpflichtet beide Ehepartner zur Zahlung der Vergütung

Umzugsvertrag stellt Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfes im Sinne des § 1357 Abs. 1 BGB dar

Wird ein Umzugsvertrag von einem Ehepartner abgeschlossen, so ist auch der andere Ehepartner verpflichtet die Vergütung zu zahlen, wenn das Ehepaar gemeinsam in eine Wohnung umzieht. In diesem Fall stellt der Umzugsvertrag ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs im Sinne des § 1357 Abs. 1 BGB dar. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1998 schloss ein Ehemann einen Umzugsvertrag ab, da er zusammen mit seiner Ehefrau in eine gemeinsame Wohnung umziehen wollte. Nachdem der Umzug durchgeführt wurde und das Ehepaar einen Teil der Vergütung gezahlt hatte, verlangte die Umzugsfirma die restliche Vergütung. Dagegen wehrte sich das Ehepaar. Sie führten an, dass allenfalls... Lesen Sie mehr