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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Berlin-Spandau“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 17.10.2022
- 6 C 217/21 -

Einbau von Rauchwarnmeldern erfordert keine förmliche Modernisierungs­ankündigung

Fortgesetzte Weigerung des Einbaus der Rauchwarnmelder rechtfertigt Kündigung

Der Einbau von Rauchwarnmeldern erfordert keine förmliche Modernisierungs­ankündigung gemäß § 555 c BGB. Weigert sich ein Mieter fortgesetzt den Einbau der Rauchwarnmelder zu dulden, rechtfertigt dies seine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine ordentliche Kündigung, nachdem der Vermieter seit einem Jahr vergeblich versuchte, mit der Mieterin einen Termin zur Installation der Rauchwarnmelder zu vereinbaren. Auf die unzähligen Terminanfragen kam jedoch nie eine Reaktion der Mieterin. Im Februar 2021 sprach der Vermieter zudem eine Abmahnung aus. Die Mieterin führte als Entschuldigung eine Depression an und weigerte sich die Kündigung zu akzeptieren. Der Vermieter erhob daraufhin Räumungsklage.Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied zu Gunsten des Vermieters.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 04.12.2018
- 12 C 76/18 -

Ein bis zwei lebende Heimchen pro Tag in Mietwohnung stellen keinen Mietmangel dar

Mieter kann nicht Beseitigung des Heimchenbefalls verlangen

Werden in einer Mietwohnung ein bis zwei lebende Heimchen pro Tag entdeckt, so stellt dies kein Mietmangel dar. Der Mieter kann daher nicht die Beseitigung des Heimchenbefalls verlangen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Berliner Mietwohnung kam es in einem Zimmer zu einem Heimchenbefall. Nach den Angaben der Mieterin, entdeckte sie täglich ein bis zwei lebende Heimchen in dem Zimmer. Sie verlangte von der Vermieterin die Beseitigung des Heimchenbefalls. Da sich diese weigerte, dem nachzukommen, erhob die Mieterin Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 26.10.2007
- 3b C 715/06 -

Schadens­ersatz­pflicht des Mieters aufgrund Anbohrens von Kunststofffenstern

Bohren von Löchern in Kunststofffenstern ohne Zustimmung des Vermieters stellt Pflichtverletzung dar

Bohrt ein Wohnungsmieter ohne Zustimmung des Vermieters Kunststofffenster an, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar und begründet eine Schadens­ersatz­haftung nach § 280 Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung in den Kunststofffenstern der Wohnung zahlreiche Löcher gebohrt. Nach dem Ende des Mietverhältnisses im April 2006 verlangte die Vermieterin wegen des Austauschs der beschädigten Fenster Schadensersatz in Höhe von 3.151,00 EUR. Da sich die Mieter weigerten eine Haftung anzuerkennen, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 29.03.2016
- 12 C 149/15 -

Kein Anspruch auf Instandsetzung eines Kellerraums bei mietvertraglicher Einräumung der Mitbenutzung

Rauschen, Knistern und Knacken bei alter Gegensprechanlage stellt kein Mietmangel dar

Ist es einem Mieter laut Mietvertrag gestattet einen nicht näher bestimmten Kellerraum mitzubenutzen, so steht ihm kein Anspruch auf Instandsetzung, Mängelbeseitigung oder Wiedereinräumung des Besitzes an einem bestimmten Kellerraum zu. Zudem stellt Rauschen, Knistern und Knacken bei einer alten Gegensprechanlage keinen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung gegen ihren Vermieter auf Mängelbeseitigung bzw. Instandsetzung. Hintergrund dessen war zum einen, dass der Vermieter einen Kellerraum räumen ließ und durch verschiedene Baumaßnahmen unbrauchbar machte. Die Mieter meinten, dass dieser Kellerraum zusätzlich zur Wohnung mitvermietet worden sei. Zum anderen bemängelten die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 31.03.2015
- 5 C 4/15 -

Recht zur Mietminderung von 3 % für feuchten und 2,61 qm großen Kellerraum

Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit

Ist ein 2,61 qm großer Kellerraum von Feuchtigkeit betroffen, so dass ein Trocknungsgerät aufgestellt werden muss, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 3 % der Bruttomiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin eines Reihenhauses ihre Miete für Januar und Februar 2015, da ihr 2,61 qm großer Keller eine geringe Feuchtigkeit aufwies und deshalb ein Trocknungsgerät dort stand. Da die Vermieter ein Minderungsrecht nicht anerkannten, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied zu Gunsten der... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 11.11.2014
- 12 C 133/14 -

Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund monatelanger Haltung mehrerer Igel in Mietwohnung

Igelhaltung nicht von Klein­tier­haltungs­klausel des Mietvertrags gedeckt

Hält ein Mieter in seiner Wohnung monatelang mehrere Igel, so rechtfertigt dies nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Igelhaltung ist aufgrund der damit verbundenen Wildgerüche nicht von einer Klein­tier­haltungs­klausel im Mietvertrag gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hielt eine Mieterin eine unterschiedliche Anzahl von Igeln in ihrer Wohnung. Hintergrund dessen war, dass sie sich als Mitglied eines Vereins zum Schutz von Igeln um kranke Tiere kümmerte. Die Igel wurden in Käfigen in den Wohnräumen und auf dem Balkon gehalten. Nachdem sich einige Mitmieter über die von den Igeln ausgehenden Gerüche beschwerten, mahnte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 27.10.2015
- 5 C 267/15 -

Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden

Durch Zustimmung abgeschlossener Miet­änderungs­vertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag dar

Erklärt der Mieter schriftlich seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung, so kann er diese nicht gemäß den Vorschriften zu den Fernabsatzverträgen widerrufen. Denn der durch die Zustimmung abgeschlossene Miet­änderungs­vertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 c Abs. 1 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erklärte der Mieter eines Einfamilienhauses im April 2015 schriftlich seine Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen. Er zahlte dementsprechend ab diesem Zeitpunkt die erhöhte Miete. Im Juli 2015 entschied sich der Mieter jedoch um. Er widerrief seine Zustimmung zur Mieterhöhung und verlangte die Rückzahlung der Mieterhöhungsbeträge. Da sich die Vermieterin... Lesen Sie mehr