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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Berlin-Kreuzberg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 31.07.2023
- 3 C 349/22 -

Rechtskräftige Abweisung einer Zustimmungsklage steht Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach erneutem Miet­erhöhungs­verlangen nicht entgegen

Vorliegen eines anderen Streitgegenstands

Wurde die Klage des Vermieters auf Zustimmungs­erteilung zu einem Miet­erhöhungs­verlangen rechtskräftig abgewiesen, so steht dies einer Klage auf Zustimmung nach einem erneutem Miet­erhöhungs­verlangen nicht entgegen. Denn in diesem Fall liegt ein anderer Streitgegenstand vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin ein Mieterhöhungsverlangen. Da sie ihre Zustimmung dazu verweigerte, erhob der Vermieter Klage. Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg wies die Klage im Juli 2022 ab. Daraufhin versandte der Vermieter ein erneutes Mieterhöhungsverlangen an die Mieterin. Da sie sich wiederum weigerte, ihre Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären, erhob der Vermieter erneut Klage auf Erteilung der Zustimmung. Die Mieterin hielt dies mit Blick auf das rechtskräftig abgeschlossene frühere Verfahren für unzulässig.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 08.02.2022
- 13 C 285/18 -

Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers nebst Verlegung von Wasserleitungen und Verfliesung rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters

Nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten

Ein Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler einzubauen, Wasserleitungen zu verlegen und Verfliesungen vorzunehmen. Darin liegt eine nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine ordentliche Kündigung, da er ohne Zustimmung der Vermieterin in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler eingebaut, Wasserleitungen verlegt und Verfliesungen vorgenommen hatte. Über eine besondere Fachkenntnis verfügte der Mieter nicht. Die Vermieterin verlangte zunächst einen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Beschluss vom 14.11.2022
- 18 C 56/22 -

Verkürzung der Räumungsfrist wegen erheblichem Fehlverhaltens des räumungspflichtigen Mieters

Versuch des Aufbruchs einer Wohnungstür und Bedrohung des Nachbarn

Ist ein Wohnungsmieter zur Räumung verpflichtet, rechtfertigt ein erhebliches Fehlverhalten eine Verkürzung der Räumungsfrist. Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn der Mieter versucht, eine Wohnungstür aufzubrechen und den Nachbarn bedroht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin wurde im September 2022 verpflichtet, seine Wohnung bis Ende Februar 2023 zu räumen. Im Oktober 2022 versuchte der Mieter die Wohnungstür eines Nachbarn mit einem massiven Gegenstand einzuschlagen. Zudem bedrohte er den Mieter. Selbst nach dem Eintreffen der Polizei hörte der Mieter nicht auf zu randalieren... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 09.11.2022
- 7 C 128/21 -

Beseitigung von erheblichen Schäden kann Neubau darstellen

Keine Geltung der Mietpreisbremse bei Neubau

Die Beseitigung von erheblichen Schäden kann als Neubau im Sinne von § 556 f BGB gelten. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Mietshaus mit echtem Hausschwamm massiv befallen ist und ein behördliches Nutzungsverbot drohte. In diesem Fall gilt die Mietpreisbremse nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 musste an einem Mietshaus in Berlin umfassende Sanierungsarbeiten vorgenommen werden, da ein massiver Befall mit echtem Hausschwamm vorlag. Vom Hausschwamm betroffen war die Dachkonstruktion, die Decke des 4 . OG, der Boden der Wohnung im 4. OG und das Mauerwerk der darunter liegen Wohnung. Eine Nutzung der Wohnung im 3. OG war... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 30.11.2021
- 13 C 119/21 -

Unzulässige Umgehung der Mietpreisbremse durch Abschluss separater Vereinbarungen zur Wohnnutzung und Kellernutzung

Miete für Kellernutzung wird Wohnungsmiete hinzugerechnet

Werden zur Wohnnutzung und Kellernutzung zwei unterschiedliche Verträge abgeschlossen, um damit die Mietpreisbremse einzuhalten, so liegt ein unzulässiges Umgehungsgeschäft vor. Die Miete für eine Kellernutzung ist der Wohnungsmiete hinzuzurechnen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2020 wurde über eine ca. 95 qm große Wohnung in Berlin ein Mietvertrag geschlossen. Zugleich schlossen die Parteien einen Vertrag zur Kellernutzung ab. Während die Nettokaltmiete für die Wohnung 1.029 € betrug, sollte für die Kellernutzung 120 € monatlich gezahlt werden. Nachfolgend vertraten die Mieter die Meinung, dass der Vertrag... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 16.09.2021
- 8 C 85/21 -

Umlage der Kosten für Wachschutz als sonstige Betriebskosten wegen Aktivität der linksradikalen Szene

Umlage muss mietvertraglich vereinbart sein

Die Kosten für einen Wachschutz können als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Wohnung in einem Hotspot der linksradikalen Szene liegt. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 2021 unter anderem Streit über die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Wachdienst. Die Wohnung lag im Umfeld der als Hotspot der linksradikalen Szene bekannten Rigaer Straße in Berlin. Aus diesem Grund sah es die Vermieterin als notwendig an, einen Wachdienst zu beauftragen. Die Umlage der... Lesen Sie mehr




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