die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Berlin-Charlottenburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 27.05.2024
- 237 C 72/24 -
Sanierungsfahrplan als Vorschau mit weniger Angaben als ein Muster ist nicht abnahmefähig
Ohne Abnahme kein Vergütungsanspruch
Ein als "Vorschau" bezeichneter Sanierungsfahrplan, der weniger Angaben als ein Muster eines Sanierungsfahrplans enthält, ist nicht abnahmefähig. Ohne eine Abnahme besteht auch kein Vergütungsanspruch. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin zweier Mehrfamilienhäuser in Rathenow beauftragte Anfang des Jahres 2023 eine Berliner Firma mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob die Firma eine Leistung erbracht und somit Anspruch auf die Vergütung hat. Die Firma erhob schließlich vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Klage. Im Rahmen des Klageverfahrens reichte die Firma ein als "Vorschau" bezeichneten Sanierungsfahrplan ein. Dieser enthielt weniger Angaben als ein ebenfalls eingereichtes Muster eines Sanierungsfahrplans.Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 26.10.2023
- 210 C 176/23 -
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel wegen Formulierung "Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen"
Schönheitsreparaturpflicht umfasst kein Streichen der Fenster von außen
Regelt eine Schönheitsreparaturklausel unter anderem "das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen", so ist die diese unwirksam. Denn die Formulierung kann so verstanden werden, dass die Fenster auch von außen gestrichen werden sollen, was unzulässig wäre. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin im September 2022 stritten sich die ehemaligen Vertragsparteien über die Auszahlung der Mietsicherheit. Die Vermieter behielten einen Teil der Mietkaution wegen Kosten für Maler- und Lackierarbeiten ein. Die Mieter hielten die mietvertragliche Schönheitsreparaturklausel für unwirksam,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.10.2021
- 238 C 98/21 -
Umlegbarkeit der Kosten für Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung
Vorliegen von sonstigen Betriebskosten
Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen stellen sonstige Betriebskosten dar und sind nur dann auf den Mieter umlegbar, wenn dies mietvertraglich vereinbart wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 veranlasste eine Vermieterin in Berlin erstmalig die Prüfung der Dichtigkeit der Gasleitungen in einer Wohnung. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 80 € legte sie in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 auf den Mieter der Wohnung um. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 17.01.2023
- 206 C 256/22 -
Vermieter muss Einbauten des Mieters nicht instand halten oder instand setzen
Zustimmung des Vermieters zur Mietermodernisierung unerheblich
Einem Vermieter trifft für vom Mieter vorgenommene Einbauten keine Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter der Mietermodernisierung zugestimmt hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 1994 und 1995 nahm ein Wohnungsmieter in Berlin mit Zustimmung des Vermieters umfangreiche Umbauten vor. So wurde das Badezimmer vergrößert und im ehemaligen Flurbereich eine Dusche installiert. Im Dezember 2019 kam es zu einem von der Dusche ausgehenden Wasserschaden. Der Mieter beanspruchte deshalb den Vermieter. Dieser weigerte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 03.11.2022
- 205 C 248/21 -
Mietminderung wegen Baulärms in Nachbarschaft setzt Erheblichkeit der Beeinträchtigungen voraus
Darlegungs- und Beweislast für wesentliche Beeinträchtigung liegt beim Mieter
Eine Mietminderung wegen Baulärm in der Nachbarschaft setzt bei Fehlen einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung voraus, dass die Beeinträchtigungen wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB sind. Für das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung sind die Mieter darlegungs- und beweispflichtig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Berlin beanspruchte von ihrer Vermieterin eine Mietminderung wegen Beeinträchtigungen durch Baulärm und Staub von einer benachbarten Baustelle in der Zeit von April 2020 bis April 2022. Da sich die Vermieterin weigerte, ein Recht zur Mietminderung anzuerkennen, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 06.10.2022
- 202 C 105/22 -
Kein eigenmächtiger Austausch der analogen mit digitaler Klingelanlage
Mieter kann Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, eigenmächtig eine analoge Klingelanlage durch eine digitale Anlage auszutauschen. Dem Mieter steht insofern ein Anspruch auf Wiederherstellung einer vollständigen und funktionstüchtigen Klingelanlage zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 ließ ein Vermieter die analoge Klingelanlage eines Miethauses in Berlin durch eine digitale Anlage ersetzen. Fortan musste die Klingelanlage durch ein Smartphone, Computer oder Festnetztelefon bedient werden. Ein Mieter war damit nicht einverstanden und klagte schließlich auf Einbau der analogen Klingelanlage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 27.05.2022
- 73 C 54/21 -
Rechtswidrige Jahresabrechnung wegen unzulässiger Umlage von Heizkosten für gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einzelnen Wohnungseigentümer
Möglichkeit der Anfechtungsklage
Werden unzulässig die Heizkosten für einen gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einen einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt, so ist die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig und kann mittels einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung einer Wohnungseigentumsanlage in Berlin klagte im Jahr 2021 gegen die beschlossene Jahresabrechnung. Grund dessen war, dass in der Heizkostenabrechnung ein für Gemeinschaftszwecke als Hausflur genutzter Raum zu seinen Lasten berücksichtigt wurde.Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 26.08.2021
- 203 C 45/21 -
Drohung mit Zerfleischung durch Pitbull rechtfertigt fristlose Kündigung des Wohnungsmieters
Keine Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung
Droht ein Wohnungsmieter Mitarbeitern des Vermieters mit der Zerfleischung durch den Pitbull des Mieters, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mieters. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2020 wollten die Mitarbeiter einer Wohnungsvermieterin in Berlin einzelnen Mietern im Haus Briefe zustellen. Daran wurden sie aber von einen der Mieter gehindert, der sich drohend vor der Tür des Hauses aufbaute und sagte: "verpisst euch" und "ich hole meinen Pitbull von oben, der zerfleischt euch". Aufgrund des Vorfalls kündigte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 12.08.2021
- 210 C 198/20 -
Öffentliche Beleidigung des Vermieters als "Arschlöcher aus München" durch Promi rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietvertrags und Schmerzensgeld von 4.000 EUR
Schwerwiegende Verletzung mietvertraglicher Pflichten und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Beleidigt ein Promi im Rahmen einer Fernsehsendung seinen Vermieter als "Arschlöcher aus München", rechtfertigt dies nicht nur die fristlose Kündigung des Mietvertrags gemäß § 543 Abs. 1 BGB, sondern auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 EUR. In einer solchen Beleidigung liegt eine schwerwiegende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Wohnhaus in Berlin einen neuen Eigentümer erhielt und dieser den Ausbau des Dachgeschosses vorantrieb, entstand mit einem Mieter des Hauses Streit über den Dachgeschossausbau. Der Mieter war ein Prominenter. Er bezeichnete im Rahmen einer Fernsehsendung im September 2020, in dem die Auseinandersetzung über den Dachgeschossausbau... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.03.2020
- 238 C 188/19 -
Berliner Mietendeckel schließt nicht Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung aus
Öffentlich-rechtliche Regelung spielt im zivilrechtlichen Verhältnis keine Rolle
Der Berliner Mietendeckel schließt nicht den Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung aus. Denn das Gesetz zum Mietendeckel spielt als öffentlich-rechtliche Regelung für das zivilrechtliche Verhältnis der Mietvertragsparteien keine Rolle. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Berlin erhielt nach dem in § 3 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sog. Berliner Mietendeckel) geregelten Stichtag (18. Juni 2019) eine Aufforderung der Vermieterin zur Zustimmung einer Mieterhöhung. Die Mieterin weigerte sich die Zustimmung zu erklären, da ab dem 18. Juni 2019 die Miete... Lesen Sie mehr