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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bad Segeberg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 13.04.2015
- 17 C 230/14 -

Werkvertrag über Renovierung einer Treppe kann wirksam widerrufen werden

Verbraucher steht Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung zu

Beauftragt ein Verbraucher in seiner Wohnung eine Handwerksfirma mit einer Treppenrenovierung, so kann er den Werkvertrag mit der Firma wirksam widerrufen. Der Verbraucher kann in diesem Fall die geleistete Anzahlung zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 vereinbarte eine Verbraucherin mit einem Mitarbeiter einer Handwerksfirma in ihrer Wohnung die Renovierung einer in ihrem Wohnhaus befindlichen Treppe. Die Renovierung sollte im Januar 2015 stattfinden. Dazu sollten unter anderem individuell nach Maß hergestellte, nicht vorgefertigte Teile verwendet werden. Die Verbraucherin leistete eine Anzahlung in Höhe von 150 EUR. Sieben Tage später widerrief die Verbraucherin jedoch den Werkvertrag und verlangte die Rückerstattung der Anzahlung. Dies verweigerte die Handwerksfirma. Ihrer Meinung nach habe kein Recht zum Widerruf bestanden. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 09.01.2013
- 17 C 196/12 -

Vorbeifahren an einem Verkehrshindernis erfordert rechtzeitiges Blinken

Verstoß dagegen begründet alleinige Schuld an einem Verkehrsunfall

Will ein Autofahrer an einem Verkehrshindernis vorbeifahren, so hat er das Ausscheren mit dem PKW rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Tut er dies nicht und kommt es daher zu einem Verkehrsunfall, trägt der Ausscherende die Schuld an der Unfallursache. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im April 2012 zu einem Verkehrsunfall als ein Autofahrer an einem am rechten Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug vorbeifahren wollte. Nach eigenen Angaben habe der Autofahrer seinen PKW hinter dem parkenden Fahrzeug angehalten, um auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten. Nachdem er sich vergewissert habe, dass von vorn keine Fahrzeuge kommen, habe er... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 22.12.2011
- 17 C 116/11 -

Hausrat­versicherung umfasst nicht den Gartengrill: Gartengrill ist kein Gartengerät oder Gartenmöbelstück

Hausrat­versicherung greift daher bei Diebstahl nicht

Wird durch eine Hausrat­versicherung der Diebstahl von Gartengeräten und Gartenmöbelstücken abgedeckt, so gilt dies nicht für die Entwendung eines Gartengrills aus dem Garten. Denn ein Gartengrill stellt kein Gartengerät oder Gartenmöbelstück dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Versicherungsnehmer von seiner Hausratversicherung Leistungen wegen eines Diebstahls. Der Versicherungsnehmer war ein Eigenheimbesitzer. Im November 2010 wurde aus seinem Garten sein Edelstahlgrill gestohlen. Die Versicherung lehnte jedoch eine Schadensregulierung ab, woraufhin er Klage erhob. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 21.11.1991
- 17 C 122/91 -

Lagerung von Baumaterial auf dem Wohngrundstück rechtfertigt Mietminderung von 10 %

Minderung des Gebrauchswerts liegt vor

Wird auf dem Wohngrundstück Baumaterial gelagert, so liegt darin eine Minderung des Gebrauchswerts. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, weil auf dem Wohngrundstück Baumaterial gelagert wurde. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht. Seiner Meinung nach habe dem Mieter kein Recht zur Mietminderung zugestanden, da bereits bei Beginn des Mietverhältnisses auf dem Grundstück Baumaterial gelegen habe und der Mieter somit Kenntnis vom Mangel... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 29.09.1976
- 12 C 35/76 -

Mieter darf bei unzureichender Beheizung der Wohnung die Miete um 20 % mindern

Zwischen 7.00 und 22.00 Uhr muss eine Mindestraumtemperatur von 20 Grad erreichbar sein

Ein Vermieter muss dafür sorgen, dass ein Mieter von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr seine Wohnung mit einer Mindesttemperatur von 20 Grad beheizen kann. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall fror ein Mieter in den Monaten Dezember 1975, Januar 1976 und Februar 1976 in seiner Wohnung. Nach 19.00 Uhr abends wurde seine Wohnung nicht ausreichend warm. Der Vermieter gab dem Mieter einen elektrischen Radiator ohne aber bereit zu sein, dafür die Stromkosten zu übernehmen. Für das Schlafzimmer kaufte sich der Mieter einen weiteren Radiator auf eigene Kosten für 143,50 DM.... Lesen Sie mehr




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