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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Amtsblatt“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 09.10.2012
- 9 L 954/12 -

Amtsblatt muss "Amtsblatt" heißen und nicht "Amtliche Bekanntmachungen" - Öffentliche Bekanntmachung nur im "Amtsblatt" möglich

Zurückstellung einer Bauvoranfrage aufgrund formaler Fehler der öffentlichen Bekanntmachung nicht gerechtfertigt

Dem Bemühen der öffentlichen Verwaltungen, ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit durch eine „zeitgemäße“ Sprache zu verbessern, werden durch den Gesetzgeber in manchen Bereichen Grenzen gesetzt. Schreibt das Gesetz die Verwendung bestimmter Begriffe vor, sind diese nicht durch eine "moderne Behördensprache" zu ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Stadt Castrop-Rauxel die Entscheidung über eine Bauvoranfrage der Antragstellerin für einen Lebensmitteldiscountmarkt zurück, weil sie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hatte und zu befürchten stand, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine solche Zurückstellung der Bauvoranfrage nicht erfüllt waren, weil der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde. Es dürfte ihm... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.03.2009
- C-345/06 -

Tennisschläger im Handgepäck: EuGH erklärt geheime EU-Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck von Flugreisenden für ungültig

Nach Art. 254 EG sind Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen

Eine Liste von Gegenständen, die an Bord von Flugzeugen verboten sind, kann dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden, wenn sie nicht veröffentlicht wurde. Eine Verordnung der Gemeinschaft, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, hat keine Bindungswirkung, soweit sie dem Einzelnen Pflichten auferlegen soll. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine Verordnung der Gemeinschaft, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, hat keine Bindungswirkung, soweit sie dem Einzelnen Pflichten auferlegen soll

Nach Art. 254 EG sind Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Im Jahr 2002 erließen das Parlament und der Rat die Verordnung Nr. 2320/2002 über die Luftsicherheit. Der Anhang dieser Verordnung enthielt gemeinsame grundlegende Normen für Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr. Der Anhang legte u. a. in allgemeiner Weise die Liste der an Bord eines Flugzeugs... Lesen Sie mehr




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