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Donnerstag, 5. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Amokfahrt“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 16.07.2024
- 7 K 185/24.TR -

Kein Dienstunfall bei rein zufälligem Auslösen eines anlagebedingten Leidens durch ein dienstliches Vorkommnis - hier Amokfahrt

Keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall abgewiesen.

Der Kläger stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand bis Mitte 2024 im Dienst der beklagten Stadt und war bei der Berufsfeuerwehr tätig. Nach der Amokfahrt in der Innenstadt von Trier am 1. Dezember 2020 wurde der Kläger zum Einsatzort entsendet. Er verblieb zunächst in einem Bereitstellungsraum, von dem aus er nach einiger Zeit mit einem Kollegen den Innenstadtbereich mit dem Auftrag, im Rahmen der psychosozialen Einsatznachsorge angrenzende Geschäfte auf potentiell beteiligte Personen mit Verdacht auf Schockzustand zu überprüfen, anfuhr. Nachdem sie keine behandlungsbedürftigen Personen antreffen konnten, beendeten sie ihren Einsatz. Im Januar... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012
- L 2 U 71/11 -

Amokfahrt in Blumenstand des Opfers ist nicht als "Arbeitsunfall" anzuerkennen

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, wenn Beweggründe des Vorfalls dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzurechnen sind

Wer am Arbeitsplatz verletzt wird, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend für die Frage, ob auch ein Angriff (z. B. Überfall oder - wie hier - Amokfahrt) als Arbeitsunfall anzusehen ist, ist das Motiv des Angreifers. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt nur dann, wenn die Beweggründe dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzurechnen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Berlin-Neukölln wohnende Klägerin war Eigentümerin eines Blumenstandes. Während die damals 45-jährige Frau am 13. November 2009 vor dem Klinikum Neukölln Blumen verkaufte, raste ihr ehemaliger Ehemann mit einem gemieteten Kleintransporter in ihren Stand. Die Klägerin wurde lebensgefährlich verletzt, erlitt insbesondere... Lesen Sie mehr