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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ärztliche Berufspflichten“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.06.2021
- 90 K 2.19 T -

Unterbliebene Erstellung gerichtlich erforderter Befundberichte über eigene Patienten ist kein Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten

Keine Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Berufspflicht

Gibt ein Arzt gerichtliche geforderte Befundberichte über eigene Patienten nicht ab, verstößt er damit nicht gegen seine Berufspflichten. Dies hat das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Ärztekammer Berlin hatte dem Arzt u.a. vorgeworfen, in mehreren Fällen seit 2016 vom Sozialgericht Berlin im Rahmen sozialgerichtlicher Verfahren angeforderte Befundberichte über seine Patienten nicht übersandt zu haben. Die Einleitungsbehörde sah hierin ein pflichtwidriges Verhalten und wollte erreichen, dass das Gericht gegenüber dem beschuldigten Arzt eine Geldbuße verhängt.Dies lehnte das Berufsgericht für Heilberufe ab. Zwar sehe die Berufsordnung der Ärztekammer Berlin vor, dass Gutachten und Zeugnisse, zu deren Ausstellung Ärztinnen und Ärzte verpflichtet seien oder die auszustellen sie übernommen hätten, innerhalb... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2021
- VG 90 K 6.19 T -

Hauskauf von Patientin verstößt nicht gegen ärztliche Berufsordnung

VG Berlin spricht Arzt frei

Wer als Arzt ein Haus seiner Patientin zu einem angemessenen Preis käuflich erwirbt, verstößt damit nicht gegen das berufsrechtliche Verbot unerlaubter Zuwendungen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Arzt von dem Vorwurf der Verletzung seiner Berufspflichten freigesprochen.

Der Arzt hatte im Februar 2018 ein Grundstück seiner 1925 geborenen Patientin erworben. Die Patientin war seit 16 Jahren in seiner Behandlung gewesen. 2017 begab sie sich aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim und beschloss, das - stark renovierungsbedürftige - Haus über einen Bevollmächtigten für 250.000,- Euro zu verkaufen. Neben dem Arzt hatte sich ein Grundstücksnachbar interessiert... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 30.11.2016
- B 6 KA 38/15 R -

Kein "Streikrecht" für Vertragsärzte

Vertragsärzte haben "Präsenzpflicht" gegenüber ihren Patienten

Vertragsärzte sind nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten zu schließen, um an einem "Warnstreik" teilzunehmen. Derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gerichtete "Kampfmaßnahmen" sind mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar. Die entsprechenden vertragsarztrechtlichen Bestimmungen sind auch verfassungsgemäß. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Im vorliegenden Verfahren informierte der als Facharzt für Allgemeinmedizin zugelassene Kläger die beklagte Kassenärztliche Vereinigung im Herbst 2012 darüber, dass er zusammen mit fünf anderen Vertragsärzten "das allen Berufsgruppen verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht" ausüben und deshalb am 10. Oktober sowie am 21. November 2012 seine Praxis schließen werde.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 05.03.2013
- 21 K 1501/11.Gl.B -

Arzt muss ärztliche Berufspflichten auch nach Behandlungsabschluss einhalten

Arzt baute Briefkontakt zu seiner jungen Patientin auf und drang somit in ihre Privatsphäre ein

Verstößt ein Facharzt für Kinderheilkunde mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" gegen seine Berufspflichten wegen unangemessenen Kontakts zu einer jugendlichen Patientin nach Abschluss der Behandlung, so ist ein Verweis zu erteilen und eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro aufzuerlegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Arzt vor einigen Jahren eine damals 15-jährige Patientin, die er zuvor bereits als Kinderarzt behandelt hatte, wegen pupertätsbedingter Probleme und erzieherischer Probleme auch in psychotherapeutischer Hinsicht behandelt. Wenige Wochen nach Abschluss von vier probatorischen... Lesen Sie mehr