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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwasserbeseitigung“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.02.2022
- 6 K 1946/21 E -

Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistung setzen stets räumlichen Bezug zum Haushalt des Steuerpflichtigen voraus

Das Finanzgericht Münster hat entscheiden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen.

Die Klägerin machte in ihren Einkommensteuererklärungen von der Gemeinde erhobene Abgaben für die Restmüll- und die Komposttonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Das Finanzamt gewährte die Steuerermäßigung nach § 35 a EStG nicht, weil die Entsorgungsleistungen außerhalb des Haushalts erbracht worden seien. Ferner könne der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu bekämpfen, bei kommunalen Entsorgungsunternehmen nicht erreicht werden, denn die Beauftragung eines Dritten sei nicht möglich. Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass die Müllentsorgung bereits mit der Bereitstellung der Mülltonne für den Haushalt... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30.12.2021
- 3 K 616/20.KO -

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist wirksam

Veranlagung beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage

Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist wirksam. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Klägerin, ein Unternehmen, ist Eigentümerin eines ca. 47.000 qm großen Grundstücks, das in einem Gewerbegebiet liegt. Für die Abwasserentsorgung setzte die Verbandsgemeinde wiederkehrende Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung fest. Insgesamt machten die Beiträge für das Jahr 2015 ungefähr 26.000,00 € und für das Jahr 2016 ungefähr 27.500,00... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.07.2020
- 7 C 19.18 -

BVerwG: Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht

Abfallrechtliche Beseitigungs­verfügung nicht zu beanstanden

Das BVerwG hat entschieden, dass nicht deponiefähiger Klärschlamm den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts unterliegt.

Die Klägerin ist der Wasserverband für das oberirdische Einzugsgebiet der Emscher. Von 1965 bis 1999 betrieb sie auf dem Gebiet der beklagten Stadt Duisburg eine Kläranlage; bis 1984 leitete sie das schlammhaltige Abwasser zum Zwecke der Entwässerung auf sogenannte Schlammplätze. Im März 2011 ordnete die Beklagte an, den in den Schlammplätzen unter einer Bodenschicht als pastöse... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 13.05.2013
- 12 B 2875/13 -

Grundstücks­eigentümerin muss Verlegung einer Abwasser­transport­leitung auf ihrem Grundstück dulden

Wahl der Art der Abwasserbeseitigung liegt grundsätzlich im Gestaltungsermessen des Abwasser­beseitigungs­pflichtigen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Grundstücks­eigentümerin dazu verpflichtet ist, die Verlegung einer Abwasser­transport­leitung auf ihrem Grundstück zu dulden, wenn sich andere Leitungsvarianten als nicht praktikabel erweisen und darüber hinaus einen erheblichen Mehraufwand verursachen würden.

Im zugrunde liegenden Streitfall plante der zuständige Wasserverband plant Bau einer Abwassertransportleitung von Brevörde nach Holzminden. Für den Verlauf der Leitung nach Querung der Weser in Höhe des Ortskerns von Brevörde hat der Verband drei Varianten geprüft und sich dann für die Variante entschieden, die über das Grundstück der Antragstellerin verläuft, die damit nicht einverstanden... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.08.2012
- 7 K 7310/10 -

Steuerbegünstigte Handwerkerleistungen für das eigene Grundstück enden nicht an der Grundstücksgrenze

Eigentümer kann Steuerbegünstigung für Anschluss seines Grundstücks an zentrale Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung geltend machen

Seit 2007 werden bei der Einkommensteuer Steuerermäßigungen gewährt, wenn der Steuerpflichtige Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in seinem Haushalt geltend macht. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist aber auch dann zu gewähren, wenn die Arbeiten nicht ausschließlich auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen, sondern teilweise auf öffentlichem Straßenland erbracht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Im Streitfall lebten die Kläger in einem eigenen Einfamilienhaus, das durch einen Brunnen mit Trinkwasser versorgt und dessen Abwasser über eine Grube entsorgt wurde. Der zuständige Zweckverband schloss das Grundstück an zentrale Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung an. Die Kosten dafür hatten die Kläger zu tragen, die dafür die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen begehrten.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2012
- 2 S 268/11 -

Verbesserter Abwasserkanal verringert Abwasserabgabe

Verrechnung von Investitionskosten für verbesserte Abwasserkanalisation mit Abwasserabgabe zulässig

Investitionskosten zur Verbesserung einer Abwasserkanalisation dürfen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Der Abwasserverband Radolfzeller Aach (Kläger) betreibt die Kläranlage Moos. Das Regen- und Schmutzwasser in seinem Gebiet fließt in einem Mischwasserkanal zu dieser Kläranlage. Es wird dort gereinigt und anschließend in den Bodensee eingeleitet. Für diese Einleitung erheben die Bundesländer eine jährlich zu zahlende Abwasserabgabe, die an den Schadstoffgehalt des eingeleiteten Abwassers... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.01.2012
- 9 KN 162/10 -

Grundstückseigentümer müssen Dichtheit von Entwässerungsanlagen prüfen

Urteil zur DIN 1986 30

Grundstückseigentümer können durch eine kommunale Abwasserbeseitigungssatzung verpflichtet werden, ihre privaten Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend der DIN 1986 30 bis zum 31. Dezember 2015 und danach alle 20 Jahre auf eigene Kosten Dichtheitsprüfungen zu unterziehen. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Zu den privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gehören alle der Abwasserbeseitigung dienenden Einrichtungen (insbesondere Leitungen) auf einem Grundstück bis zu der Stelle, an der die öffentliche Abwasseranlage beginnt (häufig am Revisionsschacht oder an der Grundstücksgrenze).Nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unterliegen die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 22.06.2010
- 8 K 201/09 -

Kleinkläranlagen auf privaten Grundstücken – Dezentrales Abwasserbeseitigungskonzept gescheitert

Konzept der Gemeinde widerspricht Verpflichtungen aus Kommunalabwasserverordnung

Ein Abwasserbeseitigungskonzept, das vorsieht, das häusliche beziehungsweise gewerbliche Schmutzwasser vorrangig durch geeignete Kleinkläranlagen für ein oder mehrere Grundstücke zu entsorgen, ist unzulässig. Eine solche dezentrale Abwasserbeseitigung steht nicht im Einklang mit der Kommunalabwasserverordnung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.

Das streitige Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Welver sieht eine dezentrale Beseitigung des Schmutzwassers für die Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn vor. Das häusliche beziehungsweise gewerbliche Schmutzwasser soll vorrangig durch geeignete Kleinkläranlagen - vereinzelt auch durch abflusslose Gruben - für ein oder mehrere Grundstücke entsorgt werden. Die hauptsächlich... Lesen Sie mehr




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