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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abmagerungsmittel“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2008
- L 7 B 112/07 KA ER -

Keine Verordnung von Abmagerungsmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Rimonabant nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden darf und damit eine entsprechende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.

Das Arzneimittel ist europaweit seit Juni 2006 zur Gewichtsreduktion bei Adipositas (krankhaftes Übergewicht) zugelassen. Das Präparat ist seit September 2006 auf dem deutschen Markt. Im Oktober 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss, der im Wesentlichen aus Vertretern der Krankenkassen und der Ärzteschaft besteht, beschlossen, dass das Arzneimittel vom Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgeschlossen ist. In einem Eilverfahren hat das Sozialgericht Berlin diese Entscheidung im Juni 2007 bestätigt (S 83 KA 53/07 ER).Auch die vom Hersteller eingelegte Beschwerde bei dem Landessozialgericht Berlin- Brandenburg... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 08.06.2007
- S 83 KA 53/07 ER -

Krankenkassen müssen Schlankheitsmittel „Acomplia“ weiterhin nicht bezahlen

Verordnungs-Stopp für 'Life-Style-Arznei' ist verfassungsgemäß

Ärzte dürfen das Medikament „Acomplia“ des Herstellers Sanofi Aventis weiterhin nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. „Acomplia“ ist als Arzneimittel für die Behandlung von Fettleibigkeit (Adipositas) zum Verkauf zugelassen. Deutsche Kassenpatienten müssen das Mittel jedoch selbst bezahlen.

Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2003 beschlossen, dass so genannte Life-Style-Medizin nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden darf. Als Beispiele sind im Gesetz unter anderem genannt: „Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur... Lesen Sie mehr




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